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Abstract
Der Umgang mit kinder- bzw. jugendpornographischen Unterlagen in Archiven hat seit einigen Jahren eine erhöhte Sensibilität erfahren. Auslöser waren zum einem der Fund von entsprechenden Fotos in einem Lehrer-Nachlass im Staatsarchiv Wiesbaden sowie die Übernahme von Unterlagen der Odenwald-Schule durch das Hessische Staatsarchiv Darmstadt, die den dort stattgefundenen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen dokumentieren. In einem ersten Teil soll mit diesem Aufsatz untersucht werden, inwiefern die Vorlage von Unterlagen dieser Art im Lesesaal eines Archivs nach § 184b bzw. § 184c StGB strafbar und unter welchen Voraussetzungen aus der Sicht des Strafrechts eine Nutzung durch die wissenschaftliche Forschung möglich ist.