{"title":"\"最终斗争\"中的德国司法:在战争结束或国家社会主义“司法”停滞之后的(个人)连续性,新的开始之后?","authors":"Bernd Sangmeister","doi":"10.5771/2193-7869-2022-4-301","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Der Beitrag ist eine – ausführliche – Rezension der juristischen Habilitationsschrift von Benjamin Lahusen: „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“ - “Die Deutschen und ihre Justiz 1943 – 1945\". Ausgehend von der These eines auch durch den Zusammenbruch von 1945 nicht gestörten Dienstbetriebes schildert Lahusen einleitend die „außerordentliche Normalität\" der deutschen Justiz im von Goebbels 1943 ausgerufenen \"totalen Krieg\". Das erste Kapitel ist dann u. a. der Dogmatik des \"Iustitiums\" gewidmet, also des Stillstands (auch) der Rechts-\"Pflege\", dessen Ausrufung es im Endkampf aus politischen Gründen zu vermeiden galt. Im anschließenden Abschnitt folgt der Autor im Rahmen einer Montage den \"Spuren der deutschen Seele\", und zwar mit der Schilderung des allgemeinen, (auch juristisch banalen) Alltags, und zwar am Beispiel einer fiktiven, \"im Schatten des deutschen Waldes\" gelegenen Kleinstadt. Kontrastiert wird diese Darstellung mit dem Ergebnis von Lahusens Recherchen zum Amtsgericht Auschwitz und dessen für die IG Farben geführten Grundbücher – aus historischer Sicht wohl der Höhepunkt des Werkes: der Leser schaut in bisher nicht bekannte Abgründe einer unmenschlichen, von \"Vernichtung durch Arbeit\" geprägten Willkürherrschaft. Kaum weniger bedeutsam – die Schilderung der Karriere eines heute weitgehend vergessenen Aachener Richters: Durch und durch Opportunist gelang ihm als ehemaligem („Hin-„) Richter eines \"fliegenden Sondergerichts\" nach 1945 mühelos der Weg zurück in die neue juristische Normalität. \"Der Jurist kann sich (eben) leichter umstellen als jeder andere\" (Lahusen). Seine detaillierten Darstellungen zu den Jahren 1943 – 1945 münden schließlich im \"Flußbett eines immer schneller dem Abgrund (also dem Zusammenbruch) zueilenden, alles mit sich reißenden Stromes\". Vor dem Hintergrund der Kapitulation vom Mai 1945 geht Lahusen schließlich der Frage nach, ob es (erst) mit ihr zu einem Stillstand der Rechtspflege gekommen war und welche Versuche die Justiz danach unternahm, den Krieg \"aus der Rechtsordnung\" zu verbannen und zur „Normalität“ zurückzukehren. Die Arbeit Lahusens beruht auf eingehenden und erkennbar sorgfältigen Archivrecherchen. Ihr Schwerpunkt ist weniger die juristische Problematik einer Unterbrechung der Rechtsprechung durch Krieg (vgl. § 245 ZPO), sondern ein historischer Überblick über den „ungestörten\" Dienstbetrieb der Justiz in jenen Jahren der \"Zeitenwende\" bzw. \"Wende-Zeit\". Für den Rezensenten war die Arbeit Lahusens u. a. Anlass, deren juristische Aspekte zu vertiefen; er geht hier deutlich über die übliche Aufgabe einer Rezension hinaus. Dies gilt z B für die auch von Lahusen angesprochene Frage der Kontinuitäten der deutschen Justiz über 1945 hinaus. 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Die deutsche Justiz im „Endkampf“: (Personelle) Kontinuität nach Kriegsende oder Stillstand nationalsozialistischer „Rechtspflege“ und nachfolgender Neuanfang?
Der Beitrag ist eine – ausführliche – Rezension der juristischen Habilitationsschrift von Benjamin Lahusen: „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“ - “Die Deutschen und ihre Justiz 1943 – 1945". Ausgehend von der These eines auch durch den Zusammenbruch von 1945 nicht gestörten Dienstbetriebes schildert Lahusen einleitend die „außerordentliche Normalität" der deutschen Justiz im von Goebbels 1943 ausgerufenen "totalen Krieg". Das erste Kapitel ist dann u. a. der Dogmatik des "Iustitiums" gewidmet, also des Stillstands (auch) der Rechts-"Pflege", dessen Ausrufung es im Endkampf aus politischen Gründen zu vermeiden galt. Im anschließenden Abschnitt folgt der Autor im Rahmen einer Montage den "Spuren der deutschen Seele", und zwar mit der Schilderung des allgemeinen, (auch juristisch banalen) Alltags, und zwar am Beispiel einer fiktiven, "im Schatten des deutschen Waldes" gelegenen Kleinstadt. Kontrastiert wird diese Darstellung mit dem Ergebnis von Lahusens Recherchen zum Amtsgericht Auschwitz und dessen für die IG Farben geführten Grundbücher – aus historischer Sicht wohl der Höhepunkt des Werkes: der Leser schaut in bisher nicht bekannte Abgründe einer unmenschlichen, von "Vernichtung durch Arbeit" geprägten Willkürherrschaft. Kaum weniger bedeutsam – die Schilderung der Karriere eines heute weitgehend vergessenen Aachener Richters: Durch und durch Opportunist gelang ihm als ehemaligem („Hin-„) Richter eines "fliegenden Sondergerichts" nach 1945 mühelos der Weg zurück in die neue juristische Normalität. "Der Jurist kann sich (eben) leichter umstellen als jeder andere" (Lahusen). Seine detaillierten Darstellungen zu den Jahren 1943 – 1945 münden schließlich im "Flußbett eines immer schneller dem Abgrund (also dem Zusammenbruch) zueilenden, alles mit sich reißenden Stromes". Vor dem Hintergrund der Kapitulation vom Mai 1945 geht Lahusen schließlich der Frage nach, ob es (erst) mit ihr zu einem Stillstand der Rechtspflege gekommen war und welche Versuche die Justiz danach unternahm, den Krieg "aus der Rechtsordnung" zu verbannen und zur „Normalität“ zurückzukehren. Die Arbeit Lahusens beruht auf eingehenden und erkennbar sorgfältigen Archivrecherchen. Ihr Schwerpunkt ist weniger die juristische Problematik einer Unterbrechung der Rechtsprechung durch Krieg (vgl. § 245 ZPO), sondern ein historischer Überblick über den „ungestörten" Dienstbetrieb der Justiz in jenen Jahren der "Zeitenwende" bzw. "Wende-Zeit". Für den Rezensenten war die Arbeit Lahusens u. a. Anlass, deren juristische Aspekte zu vertiefen; er geht hier deutlich über die übliche Aufgabe einer Rezension hinaus. Dies gilt z B für die auch von Lahusen angesprochene Frage der Kontinuitäten der deutschen Justiz über 1945 hinaus. Abgeschlossen wird der Beitrag mit dem Versuch einer Würdigung der Arbeit Lahusens.