一些关于所有权的问题

Euigeun Park
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Ebenfalls ist die Einstimmigkeit aller Miteigentümer für die Veränderung der gemeinschaftlichen Sache erforderlich(Art. 264 südkoreanisches Zivilgesetzbuch). Verfügt ein Miteigentümer ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer über die gemeinschaftliche Sache, ist diese Verfügung nur im Umfang von Miteigentumsanteil des Verfügenden wirksam. Der Gebrauch und die Nutzung der gemeinschaftlichen Sache durch den einzelnen Miteigentümer wird durch die Grösse seines Anteils bestimmt (Art. 263 südkoreanisches Zivilgesetzbuch). Jeder Miteigentümer ist entsprechend seinem Anteil berechtigt, die gemeinschaftliche Sache zu gebrauchen. Jeder Miteigentümer hat ausserdem den Anspruch auf einen seiner Quote entsprechenden Anteil des Fruchtertrages bezüglich natürlicher Früchte wie auch des finanziellen Ertrages der Sache. Die Verwaltung der gemeinschaftlichen Sache ist durch Stimmenmehrheit der Miteigentumsanteile beschlossen (Art. 265 S. 1 südkoreanisches Zivilgesetzbuch). Jeder Miteigentümer kann allerdings die zur Erhaltung der gemeinschaftlichen Sache notwendigen Massnahmen (Erhaltungsmassnahmen) allein treffen (Art. 265 S. 2 südkoreanisches Zivilgesetzbuch). \nIn dieser Arbeit wird durch einen Vergleich des südkoreanischen Rechts mit anderen Rechtsordnungen versucht, die Probleme zu lösen, die im Zusammenhang mit der Verfügung über den Miteigentumsanteil (insbesondere: Teilveräußerung des Miteigentumsanteils und Quotenveränderung) und die gemeinschaftliche Sache (insbesondere: Rechtskonstruktion der Verfügung über die gemeinschaftliche Sache, die Behandlung des Fall, dass einer der Miteigentümer unwirksam verfügt und Verfügung eines Miteigentümers ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer über die gemeinschaftliche Sache) auftreten.","PeriodicalId":398961,"journal":{"name":"Institute of Legal Myongji University","volume":"9 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2023-01-31","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Eine Anmerkung zu einigen Problemen im Zusammenhang mit der Verfügung über den Miteigentumsanteil und die gemeinschaftliche Sache\",\"authors\":\"Euigeun Park\",\"doi\":\"10.53066/mlr.2023.21.2.1\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Das Miteigentum liegt vor, wenn eine Sache mehreren Personen (mehr als zwei) nach Bruchteilen gemeinschaftlich zusteht(Art. 262 südkoreanisches Zivilgesetzbuch). 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摘要

任何事,如果有一人(或多位)在任何一件事发生后,在任何一件事上合共拥有头衔(按惯例说:南韩百科全书)共同财产是根据韩国民法第26270条,共同财产条例适用于与财产类似的其他财产(类似所有权,比如278种韩国民法)。共同所有权可以根据所有人的意愿自由而不像其他所有人那样掌握自己的权益。(263号韩国备忘录molly '但可以拥有的集体事业,只有征得所有molly '(«移民»,264种.朝鲜击沉清真寺).共同利益的改变需要所有共同所有人的同意。(平均每个民族平均264号如果共同所有人在没有其他共同所有人同意的情况下下通过共同财产的,这种限制只能在受害人共同财产中有效。各共同所有权的使用和使用是按贡献程度确定的。每个共同的所有者根据自己的份额,有权使用集体的商品。此外,任何参与者都有权得到相对于大自然果实和相关经济报告配额的出产。游说团的统治是由共同所有权的多数票决定的。(韩国民法第265页)不过,共同利益所有人都可以单独采取维持社会地位的措施(韩国民法第265页2页)。本文通过对比韩国法律和其他法律制度,努力解决问题,这些方面提供关于Miteigentumsanteil(特别是:人民币Miteigentumsanteils Quotenveränderung)和集体事业(特别是:在没有其他共同所有权的情况下,通过共同所有权作出补偿,并在没有其他共同所有权同意的情况下,作出共同财产的处置。)
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Eine Anmerkung zu einigen Problemen im Zusammenhang mit der Verfügung über den Miteigentumsanteil und die gemeinschaftliche Sache
Das Miteigentum liegt vor, wenn eine Sache mehreren Personen (mehr als zwei) nach Bruchteilen gemeinschaftlich zusteht(Art. 262 südkoreanisches Zivilgesetzbuch). Das Miteigentum ist in den Art. 262-270 südkoreanisches Zivilgesetzbuch geregelt und die Vorschriften über das Miteigentum finden auf ein anderes Vermögensrecht als Eigentum entsprechende Anwendung (Quasi-Miteigentum: Art. 278 südkoreanisches Zivilgesetzbuch). Beim Miteigentum kann jeder Miteigentümerüber seinen Anteil frei und unabhängig von den anderen Miteigentümern verfügen(Art. 263 südkoreanisches Zivilgesetzbuch). Die Miteigentümer können allerdings über die gemeinschaftliche Sache nur mit Zustimmung aller Miteigentümer verfügen(«Einstimmigkeitsprinzip», Art. 264 südkoreanisches Zivilgesetzbuch). Ebenfalls ist die Einstimmigkeit aller Miteigentümer für die Veränderung der gemeinschaftlichen Sache erforderlich(Art. 264 südkoreanisches Zivilgesetzbuch). Verfügt ein Miteigentümer ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer über die gemeinschaftliche Sache, ist diese Verfügung nur im Umfang von Miteigentumsanteil des Verfügenden wirksam. Der Gebrauch und die Nutzung der gemeinschaftlichen Sache durch den einzelnen Miteigentümer wird durch die Grösse seines Anteils bestimmt (Art. 263 südkoreanisches Zivilgesetzbuch). Jeder Miteigentümer ist entsprechend seinem Anteil berechtigt, die gemeinschaftliche Sache zu gebrauchen. Jeder Miteigentümer hat ausserdem den Anspruch auf einen seiner Quote entsprechenden Anteil des Fruchtertrages bezüglich natürlicher Früchte wie auch des finanziellen Ertrages der Sache. Die Verwaltung der gemeinschaftlichen Sache ist durch Stimmenmehrheit der Miteigentumsanteile beschlossen (Art. 265 S. 1 südkoreanisches Zivilgesetzbuch). Jeder Miteigentümer kann allerdings die zur Erhaltung der gemeinschaftlichen Sache notwendigen Massnahmen (Erhaltungsmassnahmen) allein treffen (Art. 265 S. 2 südkoreanisches Zivilgesetzbuch). In dieser Arbeit wird durch einen Vergleich des südkoreanischen Rechts mit anderen Rechtsordnungen versucht, die Probleme zu lösen, die im Zusammenhang mit der Verfügung über den Miteigentumsanteil (insbesondere: Teilveräußerung des Miteigentumsanteils und Quotenveränderung) und die gemeinschaftliche Sache (insbesondere: Rechtskonstruktion der Verfügung über die gemeinschaftliche Sache, die Behandlung des Fall, dass einer der Miteigentümer unwirksam verfügt und Verfügung eines Miteigentümers ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer über die gemeinschaftliche Sache) auftreten.
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