行政法中的行为法思考

Q4 Social Sciences Verwaltung Pub Date : 2019-10-01 DOI:10.3790/verw.52.4.577
Johannes Buchheim
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摘要

我非常高兴调查,拉丁语诉讼我不想写一些让人厌烦的东西。在这方面,我把实体和程序行政法之间的关系放在理论教条主义关注的焦点上的第一个意图显然奏效了。我写一些有说服力的东西的全部意图是否也在旁观者的眼中。安德烈亚斯·芬克(Andreas Funke)并没有真正信服,他以一种和解但坚定的方式解决了他在上一期杂志上对我的论文的解释:对他来说,所谓的、被批评的“行政法权利模式”“仍在前方”
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Aktionenrechtliches Denken im Verwaltungsrecht
Es freut mich ungemein, dass Untersuchungen, die die „actio“ (lat. Klaghandlung, Klage, Klagrecht) im Titel führen, nach wie vor die Gemüter erhitzen. Über etwas, das die Leute langweilt, hätte ich nicht schreiben mögen. Insofern ist meine erste Absicht, das Verhältnis von materiellem und prozessualem Verwaltungsrecht verstärkt in den Blick der theoretisch-dogmatischen Aufmerksamkeit zu rücken, offenbar aufgegangen. Ob auch meine zweite Absicht, etwa Überzeugendes dazu zu schreiben, gelungen ist, liegt im Auge der Betrachter. Nicht wirklich überzeugt ist Andreas Funke, der seine ausführliche Erwiderung auf meine Dissertationsschrift im vorvergangenen Heft dieser Zeitschrift versöhnlich, aber bestimmt beschließt: Das von mir sogenannte und kritisierte „Anspruchsmodell des Verwaltungsrechts“ habe für ihn „weiterhin die Nase vorn“.
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