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Aufnahme, Verbleib und Beendigung einer sozialtherapeutischen Behandlung: Eine Vollerhebung der sozialtherapeutischen Einrichtungen in Deutschland
Zusammenfassung Sozialtherapeutische Einrichtungen des Justizvollzugs (SothEn) dienen der Behandlung von (Sexual‐ und Gewalt-)Straftätern, um deren Rückfallrisiko nachhaltig zu reduzieren. Die vorliegende Studie erfasste unterschiedliche Merkmale zur Aufnahme, Verbleib und Beendigung einer sozialtherapeutischen Behandlung in allen N = 71 SothEn in Deutschland. Dabei wurde vor allem auf die Entscheidungsfindung in der Praxis wert gelegt. Aufnahmen erfolgten im gleichen Maße nach aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen für Sexual- und Gewaltstraftäter sowie durch Einzelfallentscheidungen. Eine Diagnostik der Gefangenen bei der Aufnahme war die Regel und erfolgte meist in der eigenen Einrichtung. Darüber hinaus fanden in drei Viertel der Einrichtungen Probephasen zur Aufnahme statt, die vorab vereinbart wurden, eine festgelegte Dauer hatten und Interventionen zur Förderung der Motivation enthielten. In der Regel fanden Behandlungsabbrüche meist in den ersten 12 Monaten statt, häufig aufgrund mangelnder Motivation seitens der Gefangenen. Eine Nachbetreuung in Form von Bewährung oder Führungsaufsicht war im Großteil der Fälle gegeben. Obwohl Probephasen mit Motivationsmaßnahmen bei der Aufnahme in die SothEn vorhanden waren, war die Zahl der Abbrüche aufgrund unzureichender Behandlungsmotivation unverändert hoch, weshalb insbesondere die Motivationsförderung der Hochrisikoklientel weiterhin im Mittelpunkt zukünftiger Bemühungen stehen sollte.