{"title":"«»错,百姓和问责制,观点刑法》","authors":"H. Radtke","doi":"10.1515/mks-2020-2056","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Auf einem von freier Selbstbestimmung geprägten Menschenbild fußend, gibt das Grundgesetz ein strikt auf die Schuld, im Sinne individueller Verantwortlichkeit, des Täters ausgerichtetes Strafrecht vor. Der freiheitssichernde Charakter des Schuldstrafrechts beschränkt allerdings die Möglichkeiten, prognostizierter zukünftiger Gefährlichkeit eines Täters durch Strafe entgegenzuwirken. Diese Funktion übernimmt die hierfür geschaffene zweite Säule des deutschen Sanktionensystems, bestehend aus Maßregeln der Besserung und Sicherung. Diese dienen der Erfüllung staatlicher Schutzpflichten und werden durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.","PeriodicalId":43577,"journal":{"name":"Monatsschrift Fur Kriminologie Und Strafrechtsreform","volume":"1 1","pages":"176 - 180"},"PeriodicalIF":0.6000,"publicationDate":"2020-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"»Schuld, Gefährlichkeit und Verantwortlichkeit« – Sichtweise des Strafrechts\",\"authors\":\"H. Radtke\",\"doi\":\"10.1515/mks-2020-2056\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Zusammenfassung Auf einem von freier Selbstbestimmung geprägten Menschenbild fußend, gibt das Grundgesetz ein strikt auf die Schuld, im Sinne individueller Verantwortlichkeit, des Täters ausgerichtetes Strafrecht vor. Der freiheitssichernde Charakter des Schuldstrafrechts beschränkt allerdings die Möglichkeiten, prognostizierter zukünftiger Gefährlichkeit eines Täters durch Strafe entgegenzuwirken. Diese Funktion übernimmt die hierfür geschaffene zweite Säule des deutschen Sanktionensystems, bestehend aus Maßregeln der Besserung und Sicherung. Diese dienen der Erfüllung staatlicher Schutzpflichten und werden durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.\",\"PeriodicalId\":43577,\"journal\":{\"name\":\"Monatsschrift Fur Kriminologie Und Strafrechtsreform\",\"volume\":\"1 1\",\"pages\":\"176 - 180\"},\"PeriodicalIF\":0.6000,\"publicationDate\":\"2020-07-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Monatsschrift Fur Kriminologie Und Strafrechtsreform\",\"FirstCategoryId\":\"90\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.1515/mks-2020-2056\",\"RegionNum\":4,\"RegionCategory\":\"社会学\",\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"Q4\",\"JCRName\":\"CRIMINOLOGY & PENOLOGY\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Monatsschrift Fur Kriminologie Und Strafrechtsreform","FirstCategoryId":"90","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1515/mks-2020-2056","RegionNum":4,"RegionCategory":"社会学","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"Q4","JCRName":"CRIMINOLOGY & PENOLOGY","Score":null,"Total":0}
»Schuld, Gefährlichkeit und Verantwortlichkeit« – Sichtweise des Strafrechts
Zusammenfassung Auf einem von freier Selbstbestimmung geprägten Menschenbild fußend, gibt das Grundgesetz ein strikt auf die Schuld, im Sinne individueller Verantwortlichkeit, des Täters ausgerichtetes Strafrecht vor. Der freiheitssichernde Charakter des Schuldstrafrechts beschränkt allerdings die Möglichkeiten, prognostizierter zukünftiger Gefährlichkeit eines Täters durch Strafe entgegenzuwirken. Diese Funktion übernimmt die hierfür geschaffene zweite Säule des deutschen Sanktionensystems, bestehend aus Maßregeln der Besserung und Sicherung. Diese dienen der Erfüllung staatlicher Schutzpflichten und werden durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.