Die Ergänzung des § 46 Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch um „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe

Dilken Çelebi
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Abstract

Das Bundesministerium der Justiz sieht in einem Regierungsentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 21. Dezember 2022 eine gesetzliche Änderung der Strafzumessungsnorm des § 46 Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB) vor. „Geschlechtsspezifische Beweggründe“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe sollen nunmehr explizit in die Strafzumessungsnorm aufgenommen werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die bereits im Hellfeld erhebliche praktische Relevanz von digitaler und analoger geschlechtsspezifischer Gewalt und Hassdelikten, die sich gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung richten. Die geplante Gesetzesänderung wird begrüßt. Sie darf aber nicht als alleiniger Akt in der strafrechtlichen Aufarbeitung gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Hasskriminalität dienen. Für eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendungspraxis sind ein breiteres Fortbildungsangebot und die verpflichtende Teilnahme zu diesen unerlässlich. Dass das Strafrecht insgesamt für die Bekämpfung und Verhinderung eines gesellschaftlichen strukturellen Problems nicht allein dienen kann, sondern der Fokus auf präventiven Maßnahmen liegen muss, wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
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§46 . Abs的辅助212页刑法规定以“性别”和“对性取向”动机
联邦司法部正起草一项政府草案修订制裁、判处刑罚、条件与教训以及21年6月21日的某院。2022年12月,法律上的修改Strafzumessungsnorm§46 . Abs前2页2刑法规定(StGB) . "“性别理由”和“不利于性取向”的理由现在应明确列入惩罚测量标准。如此,联邦政府就对已经在赫尔曼费尔德发生的数字暴力以及基于性别或性取向的仇恨暴力具有极大的现实相关性做出了反应。提议中的修正案得到欢迎。但是,这不应是消除性别暴力和仇恨犯罪的唯一举措。更加统一法律应用程序,必须提供更加广阔的培训和参加培训。总而言之,刑法不能在打击和预防社会结构问题时单独起作用,而必须注重预防措施,这是理所当然的。
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