{"title":"Bagatelldelikte als Türöffner für Ausforschungen und gezieltes Suchen nach Zufallsfunden? Indizien für einen Missstand","authors":"S. Gerhold","doi":"10.5771/0934-9200-2021-3-296","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Im Zusammenhang mit politisch nicht der Mitte zuzurechnenden Organisationen und deren Mitgliedern, der Ultra- und Hooliganszene oder (vermeintlicher) organisierter Kriminalität werden Hausdurchsuchungen teilweise mit erheblichem Aufwand bei auch sonst zu führendem Tatnachweis betreffend ein Bagatelldelikt, regelmäßig ein Verstoß gegen ein Kennzeichenverbot, durchgeführt. Laptops, Smartphones und weitere internetfähige Geräte werden beschlagnahmt und über Wochen oder gar Monate akribisch ausgewertet. Verhältnismäßig scheinen die Maßnahmen, mit Blick auf die hohen, vom BVerfG aufgestellten Hürden, nicht zu sein. Dennoch werden in praxi entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse beantragt und erlassen. Der Grund könnte in dem behördlichen Wunsch zu finden sein, sich Kenntnisse über die Szene und ihre Mitglieder gleich welcher Couleur anzueignen, Kommunikationspartner der Beschuldigten zu ermitteln und die Chancen auf Zufallsfunde zu nutzen. Rechtfertigen kann ein solches apokryphes Ziel die Durchsuchungen jedoch nicht.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"3 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Neue Kriminalpolitik","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2021-3-296","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0
Abstract
Im Zusammenhang mit politisch nicht der Mitte zuzurechnenden Organisationen und deren Mitgliedern, der Ultra- und Hooliganszene oder (vermeintlicher) organisierter Kriminalität werden Hausdurchsuchungen teilweise mit erheblichem Aufwand bei auch sonst zu führendem Tatnachweis betreffend ein Bagatelldelikt, regelmäßig ein Verstoß gegen ein Kennzeichenverbot, durchgeführt. Laptops, Smartphones und weitere internetfähige Geräte werden beschlagnahmt und über Wochen oder gar Monate akribisch ausgewertet. Verhältnismäßig scheinen die Maßnahmen, mit Blick auf die hohen, vom BVerfG aufgestellten Hürden, nicht zu sein. Dennoch werden in praxi entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse beantragt und erlassen. Der Grund könnte in dem behördlichen Wunsch zu finden sein, sich Kenntnisse über die Szene und ihre Mitglieder gleich welcher Couleur anzueignen, Kommunikationspartner der Beschuldigten zu ermitteln und die Chancen auf Zufallsfunde zu nutzen. Rechtfertigen kann ein solches apokryphes Ziel die Durchsuchungen jedoch nicht.