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Abstract
Das österreichische Maßregelrecht ist schon längst dringend reformbedürftig. 2021 wurde zwar ein Teil der in Fachkreisen erarbeiteten Vorschlägen in einem Ministerialentwurf aufgegriffen, der allerdings lange Zeit in seinem Gesetzwerdungsprozess stecken geblieben ist. Neben sinnvollen Verbesserungen sollen dabei auch die Regeln der Sicherungsverwahrung - nach österreichischer Diktion: der Unterbringung gefährlicher Rückfallstäter -, die mittlerweile als totes Recht gelten, wiederbelebt werden: Unter dem Eindruck des Terroranschlags in Wien vom 2. November 2020 sollten sie zur Unterbringung terroristischer Straftäter nutzbar gemacht werden. Die vorgeschlagene Rechtsgrundlage offenbart einen schwerwiegenden Mangel an Sachverstand der verantwortlichen Politiker, der demnächst tatsächlich zu geltendem Recht erhoben wird.