{"title":"Mehr Opferschutz bei Vernehmungen im Strafverfahren?","authors":"T. Acker","doi":"10.5771/0934-9200-2021-4-489","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Obwohl der Opferschutz im Strafverfahren in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestärkt wurde, erachtet die Freie und Hansestadt Hamburg die bisherigen Schutzmaßnahmen für erwachsene Opfer von gravierenden Sexualstraftaten für unzureichend. In ihrem Gesetzentwurf (BR-Drs. 80/21, 1 ff.), der am 27. Januar 2021 vorgelegt wurde, schlägt die Freie und Hansestadt daher vor, dass Opfer schwerster Sexualstraftaten grundsätzlich allein von dem Vorsitzenden vernommen werden sollen. Der Beitrag nimmt den Gesetzentwurf zum Anlass, bestehende und in der StPO verankerte Schutzmaßnahmen für erwachsene Opfer von Sexualstraftaten bei Vernehmungen in der Hauptverhandlung überblicksartig darzustellen. Im Anschluss wird der Gesetzentwurf der Freien und Hansestadt Hamburg detailliert vorgestellt und abschließend kritisch gewürdigt.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"25 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Neue Kriminalpolitik","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2021-4-489","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Obwohl der Opferschutz im Strafverfahren in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestärkt wurde, erachtet die Freie und Hansestadt Hamburg die bisherigen Schutzmaßnahmen für erwachsene Opfer von gravierenden Sexualstraftaten für unzureichend. In ihrem Gesetzentwurf (BR-Drs. 80/21, 1 ff.), der am 27. Januar 2021 vorgelegt wurde, schlägt die Freie und Hansestadt daher vor, dass Opfer schwerster Sexualstraftaten grundsätzlich allein von dem Vorsitzenden vernommen werden sollen. Der Beitrag nimmt den Gesetzentwurf zum Anlass, bestehende und in der StPO verankerte Schutzmaßnahmen für erwachsene Opfer von Sexualstraftaten bei Vernehmungen in der Hauptverhandlung überblicksartig darzustellen. Im Anschluss wird der Gesetzentwurf der Freien und Hansestadt Hamburg detailliert vorgestellt und abschließend kritisch gewürdigt.