Medienarbeit aus Sicht der Polizei für den Bereich der Gefahrenabwehr

Wolfgang Hertinger
{"title":"Medienarbeit aus Sicht der Polizei für den Bereich der Gefahrenabwehr","authors":"Wolfgang Hertinger","doi":"10.5771/9783845297255-129","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr richten sich nach den Polizeigesetzen der Länder, in Rheinland-Pfalz ist dies das Polizeiund Ordnungsbehördengesetz (POG) in der Fassung vom 10.11.1993. Hinsichtlich der Erteilung von Auskünften auf Medienanfragen enthält das POG RP keine spezifischen Regelungen. Umfang und Grenzen der Erteilung von Auskünften an die Medien sind in den Landespressebzw. Landesmediengesetzen beschrieben. In Rheinland-Pfalz gilt das Landesmediengesetz (LMG) vom 4.2.2005. Dort verpflichtet § 6 I LMG RP zunächst die Behörden, den Medien die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. § 6 II LMG RP beschreibt die Grenzen: „(2)Auskünfte können verweigert werden, soweit 1. hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte, 2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen, 3. ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder 4. ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet. (3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an Medien verbieten, sind unzulässig. (4) Bei der Erteilung von Auskünften an Medien ist der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.“","PeriodicalId":345857,"journal":{"name":"Justizielle Medienarbeit im Strafverfahren","volume":"13 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Justizielle Medienarbeit im Strafverfahren","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783845297255-129","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0

Abstract

Polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr richten sich nach den Polizeigesetzen der Länder, in Rheinland-Pfalz ist dies das Polizeiund Ordnungsbehördengesetz (POG) in der Fassung vom 10.11.1993. Hinsichtlich der Erteilung von Auskünften auf Medienanfragen enthält das POG RP keine spezifischen Regelungen. Umfang und Grenzen der Erteilung von Auskünften an die Medien sind in den Landespressebzw. Landesmediengesetzen beschrieben. In Rheinland-Pfalz gilt das Landesmediengesetz (LMG) vom 4.2.2005. Dort verpflichtet § 6 I LMG RP zunächst die Behörden, den Medien die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. § 6 II LMG RP beschreibt die Grenzen: „(2)Auskünfte können verweigert werden, soweit 1. hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte, 2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen, 3. ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder 4. ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet. (3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an Medien verbieten, sind unzulässig. (4) Bei der Erteilung von Auskünften an Medien ist der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.“
查看原文
分享 分享
微信好友 朋友圈 QQ好友 复制链接
本刊更多论文
警方是这么说的
莱茵兰-普法尔茨州的警察行动将根据国家警察法律进行;该法律是由1993年11月10日修订的警察和警察当局法。对于向媒体提供资料的问题,cfi应无任何具体安排。国内媒体提供给媒体的数量和范围均在要不然地区。Landesmediengesetzen描述.莱茵兰-法耳次州媒体法(LMG)于2005年4月4日生效。那里有义务§6 I LMG RP媒体首先,当局履行公共职责和解释性资料,并颁发.§6二LMG RP:极限”(2)资料可以被剥夺,准备好1 .使其无法、困难、延迟或有风险地在悬空进行辩护。3.违反保密规定。将会破坏合法的公共和私人权益,或4条已经超出了合理范围对于禁止政府机关联系媒体的一般命令,应予以禁止。4)向媒体提供任何资料时,应遵守公平待遇原则。"
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
求助全文
约1分钟内获得全文 去求助
来源期刊
自引率
0.00%
发文量
0
期刊最新文献
Das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Informationszugang im Strafverfahren: Grundlagen, einfachgesetzliche Abwägungen und europarechtliche Überformung Drei Thesen und Antithesen zum Auskunftsanspruch der Medien nach derzeitigem Recht Fragen des Grundrechtsschutzes bei polizeilichen Maßnahmen vor dem Hintergrund von Big Data Indiskretionen zum Nachteil des Beschuldigten – Ein Bericht aus der Praxis Rechtliche Grundlagen der Berichterstattung über die laufende strafrechtliche Hauptverhandlung
×
引用
GB/T 7714-2015
复制
MLA
复制
APA
复制
导出至
BibTeX EndNote RefMan NoteFirst NoteExpress
×
×
提示
您的信息不完整,为了账户安全,请先补充。
现在去补充
×
提示
您因"违规操作"
具体请查看互助需知
我知道了
×
提示
现在去查看 取消
×
提示
确定
0
微信
客服QQ
Book学术公众号 扫码关注我们
反馈
×
意见反馈
请填写您的意见或建议
请填写您的手机或邮箱
已复制链接
已复制链接
快去分享给好友吧!
我知道了
×
扫码分享
扫码分享
Book学术官方微信
Book学术文献互助
Book学术文献互助群
群 号:481959085
Book学术
文献互助 智能选刊 最新文献 互助须知 联系我们:info@booksci.cn
Book学术提供免费学术资源搜索服务,方便国内外学者检索中英文文献。致力于提供最便捷和优质的服务体验。
Copyright © 2023 Book学术 All rights reserved.
ghs 京公网安备 11010802042870号 京ICP备2023020795号-1