Lucian Krawczyk, Jan Hülsenbeck, Marisa Przyrembel
{"title":"Dürfen wir Suizide verhindern? Psychologische und rechtliche Aspekte polizeilicher Maßnahmen bei Selbsttötungsabsichten","authors":"Lucian Krawczyk, Jan Hülsenbeck, Marisa Przyrembel","doi":"10.5771/0934-9200-2022-1-96","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Im Falle einer Suizidverhinderung durch die Polizei kollidieren die staatliche Pflicht zum Schutz des menschlichen Lebens und das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht, das die Entscheidung über den eigenen Tod umfasst. Dem Autonomieprinzip folgend ist die Suizidverhinderung nur gerechtfertigt, wenn der Entschluss zum Suizid nicht Ausdruck eines freien Willens ist. In strafrechtlicher Hinsicht sind Polizeidienstkräfte ebenfalls nur dann zur Suizidverhinderung verpflichtet, wenn der Entschluss zum Suizid unfrei ist. Die Forschung zeigt indessen, dass weder alle Suizidentschlüsse auf einer psychischen Störung beruhen noch automatisch als „unfrei“ bezeichnet werden können. Die polizeiliche Praxis steht vor der Herausforderung, den psychischen Zustand der suizidwilligen Person situativ zu beurteilen. Dies kann nur mit Hilfe psychiatrischer oder psychologischer Fachkräfte gelingen.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"16 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Neue Kriminalpolitik","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2022-1-96","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Im Falle einer Suizidverhinderung durch die Polizei kollidieren die staatliche Pflicht zum Schutz des menschlichen Lebens und das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht, das die Entscheidung über den eigenen Tod umfasst. Dem Autonomieprinzip folgend ist die Suizidverhinderung nur gerechtfertigt, wenn der Entschluss zum Suizid nicht Ausdruck eines freien Willens ist. In strafrechtlicher Hinsicht sind Polizeidienstkräfte ebenfalls nur dann zur Suizidverhinderung verpflichtet, wenn der Entschluss zum Suizid unfrei ist. Die Forschung zeigt indessen, dass weder alle Suizidentschlüsse auf einer psychischen Störung beruhen noch automatisch als „unfrei“ bezeichnet werden können. Die polizeiliche Praxis steht vor der Herausforderung, den psychischen Zustand der suizidwilligen Person situativ zu beurteilen. Dies kann nur mit Hilfe psychiatrischer oder psychologischer Fachkräfte gelingen.