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Abstract
„Kann ich es mir überhaupt leisten, in Reha zu gehen?“ Dies dürfte häufig einer der ersten Gedanken sein, nachdem man die Zusage über eine Rehabilitationsleistung erhalten hat. Denn wer eine ganztägige medizinische oder berufliche Rehabilitation durchführt, kann währenddessen seinen Lebensunterhalt nicht selbst durch die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit bestreiten. Trotzdem soll niemand aus finanziellen Gründen auf eine medizinisch erforderliche Rehabilitation verzichten müssen. Deswegen werden die eigentlichen Rehabilitationsleistungen durch Leistungen zum Lebensunterhalt, wie z. B. Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld oder Unterhaltsbeihilfe ergänzt (§§ 65, 66 SGB IX). Nachfolgend werden anhand des fiktiven Fallbeispiels von „Herrn R.“, welcher gesetzlich kranken- und rentenversichert ist, kursorisch einige der oben genannten Geldleistungen vorgestellt.
期刊介绍:
Die Zeitschrift Die Rehabilitation richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, Forschungsinstitutionen und Trägern der Rehabilitation. Sie berichtet über die medizinischen, gesetzlichen, politischen und gesellschaftlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen der Rehabilitation und über internationale Entwicklungen auf diesem Gebiet. Schwerpunkte sind dabei Beiträge zu
Rehabilitationspraxis (medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation, Qualitätsmanagement, neue Konzepte und Versorgungsmodelle zur Anwendung der ICF, Bewegungstherapie etc.),
Rehabilitationsforschung (praxisrelevante Ergebnisse, Methoden und Assessments, Leitlinienentwicklung, sozialmedizinische Fragen),
Public Health,
Sozialmedizin
Gesundheits-System-Forschung sowie die daraus resultierenden Probleme.