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Abstract
Zusammenfassung Der sogenannte ,,Hirntod‘‘ ist in Deutschland als Todeszeichen weitgehend anerkannt. Seine Feststellung anhand von Richtlinien der Bundesärztekammer gilt als sicher. Der Fall einer abgebrochenen ,,Hirntod‘‘-Feststellung aus dem Jahr 2014 zeigt jedoch, dass die damals geltenden Richtlinien korrekturbedürftig waren. Eine genauere Überprüfung der aktuellen Regeln zur Feststellung des ,,Hirntodes‘‘ ergibt, dass auch sie Mängel und Ungereimtheiten enthalten. Insbesondere verstoßen die Richtlinien gegen die Begründungspflicht gem. §16 Abs. 2 S. 2 TPG.
MedizinrechtNursing-Issues, Ethics and Legal Aspects
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期刊介绍:
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