Buchwertübertragungen nunmehr auch zwischen Schwesterpersonengesellschaften möglich – Auswertung des Beschlusses des BVerfG v. 28.11.2023 und Konsequenzen für die Beratungspraxis

C. Krüger
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Abstract

Mit seinem am 12.1.2024 veröffentlichten Beschluss vom 28.11.2023 (Az. 2 BvL 8/13, FR 2024, 171) hat das BVerfG mehr als 10 Jahre nach dem Vorlagebeschluss des I. Senats des BFH § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in der bislang geltenden Fassung für verfassungswidrig erklärt. Hiermit zog es einen Schlussstrich unter einen seit Jahren schwelenden Streit um eine Rechtsfrage, hinsichtlich derer praktischen Handhabung zwischen Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur seit Jahren keine Einigkeit bestand und die Auslöser für den als solchen bekannt gewordenen „Zoff im BFH“ war. Das BVerfG erachtet es als unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Art.3 Abs.1 GG, dass eine Buchwertübertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften bislang nicht möglich war. Es hat den Gesetzgeber daher zu einer rückwirkenden Neuregelung verpflichtet. Diese aus Sicht der Beratungspraxis zu begrüßende Entscheidung wird den Gesetzgeber jedoch in Teilen vor nicht unerhebliche Herausforderungen stellen. Lösungsansätze dazu sind im nach Redaktionsschluss ergangenen Referentenentwurf eines JStG 2024 erkennbar geworden. Diese konnten hier nicht mehr berücksichtigt werden.
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姊妹合伙企业之间也可进行账面价值转让--对联邦宪法法院 2023 年 11 月 28 日判决的评估及对咨询实践的影响
随着 2023 年 11 月 28 日的裁决于 2024 年 1 月 12 日公布(案件编号:2 BvL 8/13,FR 2024,171),BVerfG 在 BFH 第一届参议院做出移交决定 10 多年后,宣布 EStG 第 6 条第 5 款第 3 句之前的版本违宪。在此过程中,BVerfG 结束了多年来在法律问题上的争论,多年来,税务机关、判例法和文献在该问题的实际处理上一直未达成一致,而这也是后来被称为 "BFH 中的口水战 "的导火索。BVerfG 认为,迄今为止,姊妹合伙企业之间个人资产的账面价值转移还无法实现,这不符合德国宪法第 3 (1) 条规定的平等原则。因此,立法者不得不引入一项具有追溯力的新规定。然而,从咨询实践的角度来看,这一决定是值得欢迎的,但在某些领域,立法者将面临相当大的挑战。在编辑期限之后发布的《2024 年司法判例法》草案中,可能的解决方案已经显现出来。在此不能再考虑这些问题。
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