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Alfred Krupp, der größte Waffenproduzent seiner Zeit, führte 1872 ein Betriebliches Vorschlagswesen ein. Im Generalregulativ heißt es, dass "Anregungen und Vorschläge zu Verbesserungen" aller Mitarbeiter "dankbar" entgegenzunehmen und "durch Vermittelung des nächsten Vorgesetzten an das Directorium zu befördern" sind, "damit dieses ihre Prüfung veranlasse." Ein Anspruch auf eine Prämie für einen brauchbaren Vorschlag wurde bei Krupp jedoch nicht erwähnt.