朱迪思巴特勒,权利

J. Hahn
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In der gegenwärtigen Rechtsphilosophie wird darüber gestritten, ob das Recht Rechtsubjektivität vorfindet oder nicht vielmehr erfindet – und ebenso darüber, ob dieser rechtliche Beitrag zur neuzeitlichen Subjektkonstituierung positiv zu bewerten sei; in der deutschsprachigen Debattenlandschaft befeuerten jüngst die rechtskritischen Beiträge von Christoph Menke und Daniel Loick die Auseinandersetzung. Die Erkenntnis, dass das Recht als Diskurs nicht nur seine eigenen Rechtssubjekte erzeugt, sondern ihnen innerhalb der Rechtsordnung Identitäten zuschreibt, müssen Rechtswissenschaftlerinnen und Kanonisten zweitens zum Anlass nehmen, um rechtlich präsentierte und zementierte Identitätskonstrukte wie Geschlechtsidentitäten zu hinterfragen. Die feministische Rechtswissenschaft, die unter anderem die Herstellung von Geschlechterrollen im Recht einer Kritik unterzieht, lernte viel von Butlers Grundlagenarbeit über die sprachliche Zuschreibung geschlechtlicher Identität; die Lernprozesse der Kanonistik sind diesbezüglich noch zögerlich. Butlers Vorwurf, dass das Recht beim Versuch, Diskriminierung zu bekämpfen, selbst diskriminiere, wirft drittens als Fundamentalkritik am Recht als Herrschaftsinstrument die prinzipielle Frage auf, wie tauglich Recht als Steuerungsmedium einer freien modernen Gesellschaft ist. Das Debattenfeld, das sich hierdurch eröffnet, bietet reichlich Diskussionsstoff für die Rechtsphilosophie und -theorie, auch die des Kirchenrechts. 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摘要

在教会法学家著作《正典》中朱迪思·巴特勒的著作目前还没有什么直接的痕迹。不能说是黑龙女管家但你的理论和一些堪作小提琴家的思考之间,确实存在着一些连系。在一般法律科学,以及特殊意义上的正典研究中,男管家的思考方式有三个方面。他们在主体中的主论性论理首先与对法律主体构成的现行论理相符。在目前的法律哲学中,关于是否存在或未产生法律主观性的争议,以及关于是否对现代社会的主观行为有积极的贡献的争议;从德语区学到的,美国大陆地区最近掀起了一场针对哥伦布·门克和丹尼尔·洛伊克的正统论调的辩论。认识到人权作为对话的对象不仅能产生其自身的法律主体,而且能在法律制度中对其确定身份加以区分,必须其次利用法律专家的姿态来挑战性别认同等固有身份认同。关于性别角色利用权利等方面的女权法律研究已经深刻学习了巴特勒关于性别特征的基础研究;教学过程在这方面仍然犹豫不决。巴特勒以谴责试图消除歧视的权利本身就被歧视为缺点的说法第三点要求作为一种统治工具,质疑法律作为一种根本的批评,即法律作为自由现代社会的治理工具是否合适。这次出场的讨论范围广泛,足以讨论法律哲学和理论,包括教会的法律。从这个意义上来说,这篇文章展示了巴特勒理论之间的关系
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Judith Butler und das Recht
In der Kirchenrechtswissenschaft – Kanonistik – hinterließ Judith Butlers Werk bisher nur wenige unmittelbare Spuren. Von einer kanonistischen ButlerRezeption kann man nicht sprechen. Aber es lassen sich Verbindungslinien zwischen ihrer Theorie und manchen Überlegungen ziehen, die Kanonistinnen und Kanonisten anstellen. Der Rechtswissenschaft im Allgemeinen und der Kanonistik im Speziellen gibt Butler in dreifacher Weise zu denken. Ihre subjektphilosophischen Ausführungen zur Konstituierung des Subjekts treffen sich erstens mit aktuellen Überlegungen zur Entstehung von Rechtssubjektivität. In der gegenwärtigen Rechtsphilosophie wird darüber gestritten, ob das Recht Rechtsubjektivität vorfindet oder nicht vielmehr erfindet – und ebenso darüber, ob dieser rechtliche Beitrag zur neuzeitlichen Subjektkonstituierung positiv zu bewerten sei; in der deutschsprachigen Debattenlandschaft befeuerten jüngst die rechtskritischen Beiträge von Christoph Menke und Daniel Loick die Auseinandersetzung. Die Erkenntnis, dass das Recht als Diskurs nicht nur seine eigenen Rechtssubjekte erzeugt, sondern ihnen innerhalb der Rechtsordnung Identitäten zuschreibt, müssen Rechtswissenschaftlerinnen und Kanonisten zweitens zum Anlass nehmen, um rechtlich präsentierte und zementierte Identitätskonstrukte wie Geschlechtsidentitäten zu hinterfragen. Die feministische Rechtswissenschaft, die unter anderem die Herstellung von Geschlechterrollen im Recht einer Kritik unterzieht, lernte viel von Butlers Grundlagenarbeit über die sprachliche Zuschreibung geschlechtlicher Identität; die Lernprozesse der Kanonistik sind diesbezüglich noch zögerlich. Butlers Vorwurf, dass das Recht beim Versuch, Diskriminierung zu bekämpfen, selbst diskriminiere, wirft drittens als Fundamentalkritik am Recht als Herrschaftsinstrument die prinzipielle Frage auf, wie tauglich Recht als Steuerungsmedium einer freien modernen Gesellschaft ist. Das Debattenfeld, das sich hierdurch eröffnet, bietet reichlich Diskussionsstoff für die Rechtsphilosophie und -theorie, auch die des Kirchenrechts. Der vorliegende Beitrag zeigt in diesem Sinne auf, inwieweit sich Bezüge zwischen Butlers Theorie
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