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Versicherte der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege), die sich im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit
SARS-CoV-2 infizieren und an Covid-19 erkranken, stehen unter dem Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für mögliche
Langzeitfolgen und auch wenn Symptome erst zu einem späteren Zeitpunkt
auftreten (Long/Post-Covid). Beschäftigte im Gesundheitsdienst oder
in der Wohlfahrtspflege hatten und haben ein deutlich höheres Risiko, sich
mit COVID-19 zu infizieren, als Beschäftigte in anderen Branchen. Wichtig
ist, dass Erkrankungen frühzeitig gemeldet werden.