{"title":"欧盟对政府持有公共企业股份的补贴要求","authors":"C. Koenig","doi":"10.33196/BRZ201901000301","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Regelmasig werden im Zuge von Umstrukturierungsmasnahmen offentlicher Unternehmen, insbesondere staatlicher Banken, zu denen sich der betreffende Mitgliedstaat aufgrund eines Zusagenkatalogs im Beihilfeverfahren gegenuber der Europaischen Kommission verpflichtet hat, nicht zum Kerngeschaft gehorende Unternehmensbeteiligungen verausert. Gelten fur diese offentlichen Unternehmensbeteiligungen etwa besondere Sozialbindungen, wie regelmasig im Fall von Wohnbaugesellschaften, so stellt sich die Frage, ob auch der Staat oder Kommunen solche Beteiligungen in einem offen, transparent und diskriminierungsfrei gestalteten Verauserungsverfahren erwerben konnen und welchen besonderen EU-beihilferechtlichen Anforderungen ihre Teilnahme im Verauserungsverfahren unterliegt. Denn selbst ein offen, transparent und diskriminierungsfrei durchgefuhrtes Bieterverfahren vermag alleine – also ohne entsprechend geeignete besondere Vorkehrungen – nicht mit Sicherheit gewahrleisten, dass der Staat nur den Marktpreis und nicht mehr bezahlt und damit eine Beihilfe zugunsten des Verauserers vermieden wird. Der folgende Beitrag pladiert in solchen Fallen dafur, dass treuhanderisch unabhangige und mit entsprechenden EU-beihilferechtskonformen Transaktionen erfahrene Wirtschaftsprufer im Rahmen der Angebotsvorbereitung auf der Grundlage eingeholter Gutachten zum Marktwert der Beteiligungen ein marktauthentisches Gebot fur den staatlichen Bieter erarbeiten und abgeben, welches einerseits zwar die von dem Finanzministerium gesetzte Preisobergrenze nicht uberschreitet, andererseits aber „nach unten“ keinerlei Vorgaben oder auch nur Vorstellungen uber den Preis seitens des Finanzministeriums unterliegt.","PeriodicalId":120515,"journal":{"name":"Zeitschrift für Beihilfenrecht","volume":"70 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"EU-beihilferechtliche Anforderungen an einen staatlichen Erwerb von öffentlichen Unternehmensbeteiligungen\",\"authors\":\"C. Koenig\",\"doi\":\"10.33196/BRZ201901000301\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Regelmasig werden im Zuge von Umstrukturierungsmasnahmen offentlicher Unternehmen, insbesondere staatlicher Banken, zu denen sich der betreffende Mitgliedstaat aufgrund eines Zusagenkatalogs im Beihilfeverfahren gegenuber der Europaischen Kommission verpflichtet hat, nicht zum Kerngeschaft gehorende Unternehmensbeteiligungen verausert. Gelten fur diese offentlichen Unternehmensbeteiligungen etwa besondere Sozialbindungen, wie regelmasig im Fall von Wohnbaugesellschaften, so stellt sich die Frage, ob auch der Staat oder Kommunen solche Beteiligungen in einem offen, transparent und diskriminierungsfrei gestalteten Verauserungsverfahren erwerben konnen und welchen besonderen EU-beihilferechtlichen Anforderungen ihre Teilnahme im Verauserungsverfahren unterliegt. Denn selbst ein offen, transparent und diskriminierungsfrei durchgefuhrtes Bieterverfahren vermag alleine – also ohne entsprechend geeignete besondere Vorkehrungen – nicht mit Sicherheit gewahrleisten, dass der Staat nur den Marktpreis und nicht mehr bezahlt und damit eine Beihilfe zugunsten des Verauserers vermieden wird. Der folgende Beitrag pladiert in solchen Fallen dafur, dass treuhanderisch unabhangige und mit entsprechenden EU-beihilferechtskonformen Transaktionen erfahrene Wirtschaftsprufer im Rahmen der Angebotsvorbereitung auf der Grundlage eingeholter Gutachten zum Marktwert der Beteiligungen ein marktauthentisches Gebot fur den staatlichen Bieter erarbeiten und abgeben, welches einerseits zwar die von dem Finanzministerium gesetzte Preisobergrenze nicht uberschreitet, andererseits aber „nach unten“ keinerlei Vorgaben oder auch nur Vorstellungen uber den Preis seitens des Finanzministeriums unterliegt.\",\"PeriodicalId\":120515,\"journal\":{\"name\":\"Zeitschrift für Beihilfenrecht\",\"volume\":\"70 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"1900-01-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Zeitschrift für Beihilfenrecht\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.33196/BRZ201901000301\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Beihilfenrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.33196/BRZ201901000301","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
EU-beihilferechtliche Anforderungen an einen staatlichen Erwerb von öffentlichen Unternehmensbeteiligungen
Regelmasig werden im Zuge von Umstrukturierungsmasnahmen offentlicher Unternehmen, insbesondere staatlicher Banken, zu denen sich der betreffende Mitgliedstaat aufgrund eines Zusagenkatalogs im Beihilfeverfahren gegenuber der Europaischen Kommission verpflichtet hat, nicht zum Kerngeschaft gehorende Unternehmensbeteiligungen verausert. Gelten fur diese offentlichen Unternehmensbeteiligungen etwa besondere Sozialbindungen, wie regelmasig im Fall von Wohnbaugesellschaften, so stellt sich die Frage, ob auch der Staat oder Kommunen solche Beteiligungen in einem offen, transparent und diskriminierungsfrei gestalteten Verauserungsverfahren erwerben konnen und welchen besonderen EU-beihilferechtlichen Anforderungen ihre Teilnahme im Verauserungsverfahren unterliegt. Denn selbst ein offen, transparent und diskriminierungsfrei durchgefuhrtes Bieterverfahren vermag alleine – also ohne entsprechend geeignete besondere Vorkehrungen – nicht mit Sicherheit gewahrleisten, dass der Staat nur den Marktpreis und nicht mehr bezahlt und damit eine Beihilfe zugunsten des Verauserers vermieden wird. Der folgende Beitrag pladiert in solchen Fallen dafur, dass treuhanderisch unabhangige und mit entsprechenden EU-beihilferechtskonformen Transaktionen erfahrene Wirtschaftsprufer im Rahmen der Angebotsvorbereitung auf der Grundlage eingeholter Gutachten zum Marktwert der Beteiligungen ein marktauthentisches Gebot fur den staatlichen Bieter erarbeiten und abgeben, welches einerseits zwar die von dem Finanzministerium gesetzte Preisobergrenze nicht uberschreitet, andererseits aber „nach unten“ keinerlei Vorgaben oder auch nur Vorstellungen uber den Preis seitens des Finanzministeriums unterliegt.