欧盟对政府持有公共企业股份的补贴要求

C. Koenig
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Denn selbst ein offen, transparent und diskriminierungsfrei durchgefuhrtes Bieterverfahren vermag alleine – also ohne entsprechend geeignete besondere Vorkehrungen – nicht mit Sicherheit gewahrleisten, dass der Staat nur den Marktpreis und nicht mehr bezahlt und damit eine Beihilfe zugunsten des Verauserers vermieden wird. 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摘要

在重组过程中,尽管欧盟委员会提供了援助程序的一部分,但受援助机构——特别是国有银行——所接收的并不属于核心部门。约束为这些offentlichen Unternehmensbeteiligungen特别Sozialbindungen像regelmasig Wohnbaugesellschaften而言,这样的问题是,是否也在国家或地方政府发行此类证券公开、透明,而且应在设计Verauserungsverfahren获得能和什么特殊EU-beihilferechtlichen要求他们出席在Verauserungsverfahren管辖.毕竟,即便是一个公开、透明、无歧视的处理过程,也不能完全保证,即在没有适当的特别便利的情况下,国家将不会只要支付市场价格而不再支付市场价格,而从而避免对拍卖者的援助。以下贡献pladiert落到这样就把treuhanderisch unabhangige适当EU-beihilferechtskonformen交易经验的Wirtschaftsprufer Angebotsvorbereitung范围内根据eingeholter权威性意见市值marktauthentisches的竞价破译国有投标人、制定和发表,写哪个不但从财政部的Preisobergrenze uberschreitet不不过"下半身"可不受美国财政部的要求甚至是免费的
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EU-beihilferechtliche Anforderungen an einen staatlichen Erwerb von öffentlichen Unternehmensbeteiligungen
Regelmasig werden im Zuge von Umstrukturierungsmasnahmen offentlicher Unternehmen, insbesondere staatlicher Banken, zu denen sich der betreffende Mitgliedstaat aufgrund eines Zusagenkatalogs im Beihilfeverfahren gegenuber der Europaischen Kommission verpflichtet hat, nicht zum Kerngeschaft gehorende Unternehmensbeteiligungen verausert. Gelten fur diese offentlichen Unternehmensbeteiligungen etwa besondere Sozialbindungen, wie regelmasig im Fall von Wohnbaugesellschaften, so stellt sich die Frage, ob auch der Staat oder Kommunen solche Beteiligungen in einem offen, transparent und diskriminierungsfrei gestalteten Verauserungsverfahren erwerben konnen und welchen besonderen EU-beihilferechtlichen Anforderungen ihre Teilnahme im Verauserungsverfahren unterliegt. Denn selbst ein offen, transparent und diskriminierungsfrei durchgefuhrtes Bieterverfahren vermag alleine – also ohne entsprechend geeignete besondere Vorkehrungen – nicht mit Sicherheit gewahrleisten, dass der Staat nur den Marktpreis und nicht mehr bezahlt und damit eine Beihilfe zugunsten des Verauserers vermieden wird. Der folgende Beitrag pladiert in solchen Fallen dafur, dass treuhanderisch unabhangige und mit entsprechenden EU-beihilferechtskonformen Transaktionen erfahrene Wirtschaftsprufer im Rahmen der Angebotsvorbereitung auf der Grundlage eingeholter Gutachten zum Marktwert der Beteiligungen ein marktauthentisches Gebot fur den staatlichen Bieter erarbeiten und abgeben, welches einerseits zwar die von dem Finanzministerium gesetzte Preisobergrenze nicht uberschreitet, andererseits aber „nach unten“ keinerlei Vorgaben oder auch nur Vorstellungen uber den Preis seitens des Finanzministeriums unterliegt.
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