{"title":"《合作与竞争:欧盟反托拉斯法下的行为与禁忌》","authors":"H. Kleene","doi":"10.51202/9783186813121-i-373","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Beispiele für die Kooperation von Automobilunternehmen in verschiedenen Bereichen finden sich in großer Zahl. Sie können jedoch umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen der nationalen und europäischen Kartellbehörden auslösen und im Ergebnis zu hohen Bußgeldern führen. Im Grundsatz verbietet das Kartellrecht nämlich Unternehmen Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken. Da Unternehmenskooperationen aber auch aus wettbewerblicher Sicht wünschenswerte Effekte haben können, sind Ausnahmen vom Kartellverbot vorgesehen. Diese folgen dem Leitgedanken, dass die Wettbewerbsbeschränkung erforderlich sein muss, um einen Vorteil für Verbraucher zu erzielen, welcher die Einschränkung im Ergebnis aufwiegt. Aus dieser Systematik lassen sich grobe Handlungsleitlinien für Kooperationen in der Praxis aufzeigen. Im Einzelfall muss jedoch stets umfassender rechtlicher Rat eingeholt werden.","PeriodicalId":250263,"journal":{"name":"41. Internationales Wiener Motorensymposium 22.-24. April 2020","volume":"18 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-04-23","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Kooperation und Wettbewerb: Dos and Don'ts nach EU-Kartellrecht/Cooperation and Competition: Dos and Don'ts under EU Antitrust Law\",\"authors\":\"H. Kleene\",\"doi\":\"10.51202/9783186813121-i-373\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Beispiele für die Kooperation von Automobilunternehmen in verschiedenen Bereichen finden sich in großer Zahl. Sie können jedoch umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen der nationalen und europäischen Kartellbehörden auslösen und im Ergebnis zu hohen Bußgeldern führen. Im Grundsatz verbietet das Kartellrecht nämlich Unternehmen Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken. Da Unternehmenskooperationen aber auch aus wettbewerblicher Sicht wünschenswerte Effekte haben können, sind Ausnahmen vom Kartellverbot vorgesehen. Diese folgen dem Leitgedanken, dass die Wettbewerbsbeschränkung erforderlich sein muss, um einen Vorteil für Verbraucher zu erzielen, welcher die Einschränkung im Ergebnis aufwiegt. Aus dieser Systematik lassen sich grobe Handlungsleitlinien für Kooperationen in der Praxis aufzeigen. Im Einzelfall muss jedoch stets umfassender rechtlicher Rat eingeholt werden.\",\"PeriodicalId\":250263,\"journal\":{\"name\":\"41. Internationales Wiener Motorensymposium 22.-24. April 2020\",\"volume\":\"18 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2020-04-23\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"41. Internationales Wiener Motorensymposium 22.-24. April 2020\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.51202/9783186813121-i-373\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"41. Internationales Wiener Motorensymposium 22.-24. April 2020","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.51202/9783186813121-i-373","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Kooperation und Wettbewerb: Dos and Don'ts nach EU-Kartellrecht/Cooperation and Competition: Dos and Don'ts under EU Antitrust Law
Beispiele für die Kooperation von Automobilunternehmen in verschiedenen Bereichen finden sich in großer Zahl. Sie können jedoch umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen der nationalen und europäischen Kartellbehörden auslösen und im Ergebnis zu hohen Bußgeldern führen. Im Grundsatz verbietet das Kartellrecht nämlich Unternehmen Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken. Da Unternehmenskooperationen aber auch aus wettbewerblicher Sicht wünschenswerte Effekte haben können, sind Ausnahmen vom Kartellverbot vorgesehen. Diese folgen dem Leitgedanken, dass die Wettbewerbsbeschränkung erforderlich sein muss, um einen Vorteil für Verbraucher zu erzielen, welcher die Einschränkung im Ergebnis aufwiegt. Aus dieser Systematik lassen sich grobe Handlungsleitlinien für Kooperationen in der Praxis aufzeigen. Im Einzelfall muss jedoch stets umfassender rechtlicher Rat eingeholt werden.