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Kriminologie der Straftatvermeidung – Creative-Compliance-Delinquenz im Grenzbereich der Legalität –
Der Beitrag skizziert das Forschungsprogramm einer „Kriminologie der Straftatvermeidung“ exemplarisch am Beispiel des präventiven Einsatzes von Rechtsgutachten durch Wirtschaftsakteure, um die Grenzen des Rechts zu eigenen Gunsten zu verschieben. Dafür wird der Begriff Creative Compliance eingeführt und mit Blick auf den Cum-Ex-Skandal erläutert. Sodann wird ein Blick auf mögliche kriminologische Erklärungsansätze für das Phänomen geworfen und die These entwickelt, dass sich das Strafverfolgungspersonal durch das Reputationskapital bestimmter Rechtsberater von Ermittlungen abschrecken lässt.