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Restorative Justice in Österreich. Zur Geschichte eines kriminalpolitischen Gegenentwurfs
Das österreichischen RJ-Verfahren in Form des Tatausgleichs findet seine gesetzliche Basis als eine diversionelle Maßnahme. Die vom Verein NEUSTART organisierte Praxis weist eine große Bandbreite der Bearbeitungsweisen aus. Sie beruhen auf einer interaktionistischen Betrachtungsweise, das heißt einem Verständnis des RJ-Prozesses als unterstützte Interaktion der Betroffenen mit dem Ziel einer Aufarbeitung des Konflikts. Die Wirkung dieser Prozesse reicht von einem einfachen „Ausgleich“ der entstandenen Schmerzen und Beeinträchtigungen bis hin zu einem tiefgreifenden Empowerment des Opfers und einer Verhaltensänderung von Beschuldigten insbesondere in den Fällen von Gewalt in Partnerschafts- und Familienbeziehungen. Diese Praxiserfahrungen werden unterstützt durch empirische Evidenz aus nationalen und international vergleichenden wissenschaftlichen Studien. Ein Verbleiben von RJ-Verfahren ausschließlich im Diversionsmodus ist vor diesem Hintergrund und angesichts dieser Erfahrungen nicht zu rechtfertigen. Vielmehr sollen Möglichkeiten für einen „Restorativen Dialog“ in allen Phasen des Strafverfahrens geschaffen werden.