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Die Marginalisierten des Rechts – Für einen Perspektivwechsel in der strafprozessualen Gesetzgebung
Die StPO ist im Vergleich mit anderen Strafverfahrensgesetzen international ins Hintertreffen geraten. Seit Jahrzehnten beschränkt sich die Kriminalpolitik - weitestgehend abgekoppelt von den Empfehlungen der Wissenschaft - auf einen Abbau von Beschuldigten- und Verteidigungsrechten. Die Entwicklung wird auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen zum Ende der Weimarer Republik als gefährlich angesehen. Es wird für eine Wende der Kriminalpolitik hin zu einer Rückbesinnung der Doppelbedeutung des Strafverfahrens in einem Rechtsstaat plädiert. Strafverfahrensrecht ist kein Überführungsrecht, sondern will einerseits objektive Wahrheitsermittlung ermöglichen und andererseits Schutz des Einzelnen vor Übergriffen eines übermächtigen Staates gewährleisten. Trotz des aufgeheizten kriminalpolitischen Klimas wird ein konsensfähiger kriminalpolitischer Ansatz in einer Stärkung des Schwächerenschutzes gesehen. Schwächere können auch ohne die Rücknahme zuletzt eingeführter Ermittlungsbefugnisse auf vielfältige Weise durch verständlichere Gesetze, verständlicheres Justizverwaltungshandeln und kostenlose Rechtsberatung besser geschützt werden.