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Zur anfechtbaren Herstellung einer Aufrechnungslage nach § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 133 InsO bei Ansprüchen aus dem Umsatzsteuerschuldverhältnis
Die Unzulässigkeit der Aufrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO führte, außerhalb des sog. Drei-Monats-Zeitraums, in Rechtsprechung und Literatur lange Zeit ein Schattendasein. Die jüngsten Entscheidungen des VII. und XI. BFH-Senats geben aus Sicht des Autors allerdings Anlass, die Unzulässigkeit der Aufrechnung aufgrund anfechtbarer Rechtshandlungen unter den Voraussetzungen des § 133 InsO nun in den Fokus zu rücken. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob der BFH dadurch einen Paradigmenwechsel eingeleitet hat und entgegen der bisherigen Aufrechnungspraxis, die Unzulässigkeit der Aufrechnung auch über die Drei-Monatsgrenze hinweg massiv an Bedeutung gewonnen hat.