{"title":"如何获取元宇宙中的虚拟物品?- 在 \"元宇宙 \"背景下重新考虑《德国民法典》第 90 条意义上的有形财产概念","authors":"Thomas Söbbing, A. Schwarz","doi":"10.9785/cr-2024-400518","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"\n Nach Künstlicher Intelligenz wird das nächste „Big Thing“ das Metaversum sein. Dabei sind zahlreiche rechtliche Fragen für diese Welten noch gar nicht betrachtet worden. So z.B. die entscheidende Frage, wie virtuelle Gegenstände in einem Metaversum erworben werden. Dazu gesellt sich die Frage, ob es im Metaversum „Sachen“ geben wird, so wie wir sie heute unter § 90 BGB verstehen. Natürlich kann man diese Frage allzu leicht und voreilig mit einem „Nein“ beantworten. Aber es lohnt sich diese Frage genauer zu betrachten, insbesondere wenn man den Sachbegriff i.S.v. § 90 BGB bejaht, wird dies weitreichende Folgen für die rechtliche Beurteilung des Metaverse unter Aspekten v.a. des BGB, aber auch des UrhG haben.","PeriodicalId":10585,"journal":{"name":"Computer und Recht","volume":"52 19","pages":""},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2024-05-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Wie kann man einen virtuellen Gegenstand in einem Metaverse erwerben? — Eine Neubetrachtung des Sachbegriffs i.S.v. § 90 BGB im Kontext des „Metaverse“\",\"authors\":\"Thomas Söbbing, A. Schwarz\",\"doi\":\"10.9785/cr-2024-400518\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"\\n Nach Künstlicher Intelligenz wird das nächste „Big Thing“ das Metaversum sein. Dabei sind zahlreiche rechtliche Fragen für diese Welten noch gar nicht betrachtet worden. So z.B. die entscheidende Frage, wie virtuelle Gegenstände in einem Metaversum erworben werden. Dazu gesellt sich die Frage, ob es im Metaversum „Sachen“ geben wird, so wie wir sie heute unter § 90 BGB verstehen. Natürlich kann man diese Frage allzu leicht und voreilig mit einem „Nein“ beantworten. Aber es lohnt sich diese Frage genauer zu betrachten, insbesondere wenn man den Sachbegriff i.S.v. § 90 BGB bejaht, wird dies weitreichende Folgen für die rechtliche Beurteilung des Metaverse unter Aspekten v.a. des BGB, aber auch des UrhG haben.\",\"PeriodicalId\":10585,\"journal\":{\"name\":\"Computer und Recht\",\"volume\":\"52 19\",\"pages\":\"\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2024-05-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Computer und Recht\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.9785/cr-2024-400518\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Computer und Recht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/cr-2024-400518","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Wie kann man einen virtuellen Gegenstand in einem Metaverse erwerben? — Eine Neubetrachtung des Sachbegriffs i.S.v. § 90 BGB im Kontext des „Metaverse“
Nach Künstlicher Intelligenz wird das nächste „Big Thing“ das Metaversum sein. Dabei sind zahlreiche rechtliche Fragen für diese Welten noch gar nicht betrachtet worden. So z.B. die entscheidende Frage, wie virtuelle Gegenstände in einem Metaversum erworben werden. Dazu gesellt sich die Frage, ob es im Metaversum „Sachen“ geben wird, so wie wir sie heute unter § 90 BGB verstehen. Natürlich kann man diese Frage allzu leicht und voreilig mit einem „Nein“ beantworten. Aber es lohnt sich diese Frage genauer zu betrachten, insbesondere wenn man den Sachbegriff i.S.v. § 90 BGB bejaht, wird dies weitreichende Folgen für die rechtliche Beurteilung des Metaverse unter Aspekten v.a. des BGB, aber auch des UrhG haben.