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Empfehlungen zu Nachteilsausgleichen und Teilhabeleistungen im Studium aus rechtssoziologischer Sicht
Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche und Teilhabeleistungen, um am Studium teilhaben zu können. Insbesondere Studierende mit unsichtbaren Beeinträchtigungen verzichten aber häufig auf die Beantragung von Nachteilsausgleichen. Empfehlenswert ist eine stärkere Sensibilisierung der Lehrenden, der Ausbau von Beratungsangeboten sowie eine Verlagerung der Entscheidungskompetenzen über Nachteilsausgleiche.