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Einen Hüftprotektor-Gürtel möchte die Patientin nicht tragen, da sie dieser bei bestehender Dranginkontinenz stört und die Patientin Sorge hat, nicht rechtzeitig die Toilette zu erreichen. Im Labor zeigen sich dann massiv erhöhte Entzündungswerte, die Patientin verschlechtert sich in den Tagen nach der Aufnahme zunehmend, klagt auch in Ruhe über Atemnot. Im Röntgen-Thorax zeigt sich ein pneumonisches Infiltrat. Es wird die Diagnose einer Lungenentzündung gestellt und die Patientin erhält Antibiotika. Drei Tage nach der Aufnahme stürzt die jetzt zunehmend unkooperative und delirante Patientin aus dem Bett, wobei sie sich eine Schenkelhalsfraktur rechts zuzieht. Zur operativen Versorgung wird Fr. M. dann in die Chirurgische Abteilung des Kreiskrankenhauses verlegt. Hier ist die Patientin weiterhin unruhig, aber auch erstmals aggressiv und auch nur noch schwer mobilisierbar. Fr. M. wird daher in die Psychiatrische Abteilung des Hauses weiterverlegt und dort auf einer geschützten gerontopsychiatrischen Station aufgenommen. Die bestehende Unruhe verschlechtert sich durch den Umgebungswechsel erneut. Nach Abklingen des Delirs und Stabilisierung des Gesamtzustandes wird Frau M. nach dreiwöchiger Behandlung rollatorpflichtig auf eigenen Wunsch und in Absprache mit der vorsorgebevollmächtigten Tochter in ein offenes Seniorenheim verlegt. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird der Pflegegrad 3 gewährt. 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