W. Mohnike, K. Mohnike, Matthias Lampe, S. Dresel, F. H. Müller
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Zusammenfassung Ambulante PET/CT-Leistungen sind für gesetzlich Versicherte nur für eine begrenzte Anzahl an Indikationen über den EBM erstattungsfähig. Für andere wichtige Indikationen erweist sich der Prozess der Beurteilung und Aufnahme in den EBM als außerordentlich langwierig, sodass über die Einzelfallentscheidung hinaus Sonderwege etabliert wurden, durch die sich Betroffene einer PET/CT-Untersuchung zulasten der GKV unterziehen können. Hierzu gehören die Besondere Versorgung, die ASV und Erprobungsstudien. Zusätzlich zur komplexen Erstattungssituation hat der Gesetzgeber den PET-Anwendern Qualitätssicherungsmaßnahmen auferlegt, deren Nichteinhaltung Sanktionen nach sich zieht. Dieser Artikel soll einen Überblick über die Möglichkeiten, Anforderungen und Hürden bieten, ambulante PET-Diagnostik über die GKV abzurechnen.