U. Anthamatten, Bertrand Bise, Philipp Röser, Dominique M. Schneuwly, Nicolas Wallart, Lilith Wernli, M. Wicki
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Evaluationstätigkeit in der schweizerischen Bundesverwaltung
Die schweizerische Bundesverwaltung blickt auf eine rund 25-jährige Evaluationstätigkeit zurück, die in den 1990er und 2000er Jahren ihren Anfang nahm und mit einer zunehmenden Institutionalisierung der Evaluation in der Schweiz einherging. Mit der Totalrevision der Bundesverfassung wurde 1999 Artikel 170 eingeführt, welcher die Bundesversammlung mit der Überprüfung der Maßnahmen des Bundes beauftragt und mittelbar auch den Bundesrat und die Bundesverwaltung umfasst. Der Bundesrat hat 2004 die Evaluationstätigkeit in der Bundesverwaltung gestärkt und Anfang 2020 die inzwischen etablierten Prozesse und Grundlagen für Ex-ante-Evaluationen weiter gefestigt. Eine Evaluationskultur entwickelt sich stetig weiter und ist meist ein langwieriger, nie abgeschlossener Prozess. Ein reger und kontinuierlicher Austausch zwischen den Evaluationsverantwortlichen der einzelnen Bundesstellen ist unabdingbar, um eine zu große Heterogenität zu vermeiden.