{"title":"HIV/AIDS, Kondome und das Recht auf sichere Sexualität .","authors":"Adrian Lehne","doi":"10.5771/0023-4834-2020-4-468","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"So äußerte sich der Anwalt Claus Becker im Mai 1991 in der Zeitschrift der Deutschen AIDS‐Hilfe, nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Hamburg. Das Urteil bestätigte die Weigerung des Sozialamts, die Kosten für Kondome und Gleitcreme seines Mandanten Joachim T. zu übernehmen. T. war ein schwuler Sozialhilfeempfänger, der mit seinem Antrag und der darauffolgenden Klage Zugang zu sicherer Sexualität in Zeiten von HIV/AIDS forderte. In der Darstellung dieses Falls möchte ich argumentieren, wie neue Vorstellungen zur Prävention und Umgang mit Sexualität im Kontext von HIV/AIDS zunächst auf Widerstände im (Sozial-)Recht trafen, mit dem späteren Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch die Anerkennung des Rechts auf Sexualität erweitert werden konnte. Der Fall ist somit ein Beispiel, wie um das Recht auf das Ausleben von (sicherer) Sexualität und der Rolle des Staats in dessen Gewährleistung gerungen wurde. Diese Auseinandersetzung setzt sich bis in die Gegenwart in sich verändernden Konstellationen fort, beispielsweise in den Debatten um Sexualassistenz oder um den Zugang zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP) als HIV-Präventionsmittel.2","PeriodicalId":282992,"journal":{"name":"Kritische Justiz","volume":"6 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Kritische Justiz","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/0023-4834-2020-4-468","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
So äußerte sich der Anwalt Claus Becker im Mai 1991 in der Zeitschrift der Deutschen AIDS‐Hilfe, nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Hamburg. Das Urteil bestätigte die Weigerung des Sozialamts, die Kosten für Kondome und Gleitcreme seines Mandanten Joachim T. zu übernehmen. T. war ein schwuler Sozialhilfeempfänger, der mit seinem Antrag und der darauffolgenden Klage Zugang zu sicherer Sexualität in Zeiten von HIV/AIDS forderte. In der Darstellung dieses Falls möchte ich argumentieren, wie neue Vorstellungen zur Prävention und Umgang mit Sexualität im Kontext von HIV/AIDS zunächst auf Widerstände im (Sozial-)Recht trafen, mit dem späteren Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch die Anerkennung des Rechts auf Sexualität erweitert werden konnte. Der Fall ist somit ein Beispiel, wie um das Recht auf das Ausleben von (sicherer) Sexualität und der Rolle des Staats in dessen Gewährleistung gerungen wurde. Diese Auseinandersetzung setzt sich bis in die Gegenwart in sich verändernden Konstellationen fort, beispielsweise in den Debatten um Sexualassistenz oder um den Zugang zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP) als HIV-Präventionsmittel.2