{"title":"Steuerfreie Rücklage oder Steuerstundung? – Barwertkalküle zu § 6b Abs. 2a EStG","authors":"C. Watrin, Fabian Riegler","doi":"10.9785/fr-2016-0802","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Mit Urteil vom 16.4.2015 entschied der EuGH, dass § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG gegen die Niederlassungsfreiheit und gegen Art. 31 EWR-Abkommen verstößt. Begründet wurde die Europarechtswidrigkeit dadurch, dass die Übertragung des aus einer Veräußerung eines inländischen Anlageguts entstandenen Veräußerungsgewinns nur auf ein anderes in einem Inland belegenes Ersatzwirtschaftsgut möglich war. Der Übertrag des begünstigten Gewinns auf eines in einer EU/EWR-Betriebsstätte belegenes Wirtschaftsgut schied nach der Vorschrift aus. Zur Beseitigung des Europarechtverstoßes wurde im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2015 § 6b Abs. 2a EStG eingeführt. Dieser lässt weiterhin keine Übertragung des begünstigten Veräußerungsgewinns zu. Vielmehr ist nun auf Antrag die Verteilung der aufgrund der Veräußerung entstehenden Steuerlast über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich. Die auf den ersten Blick nur für den EU/EWR-Fall vorgesehene antragsgebundene Stundungsvorschrift entpuppt sich auf den zweiten Blick auch als Alternative für reine Inlandsfälle. Die Berechnungen zeigen zudem, dass weiterhin Zweifel an der Europarechtskonformität der Vorschrift bestehen.","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"78 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2016-04-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/fr-2016-0802","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Mit Urteil vom 16.4.2015 entschied der EuGH, dass § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG gegen die Niederlassungsfreiheit und gegen Art. 31 EWR-Abkommen verstößt. Begründet wurde die Europarechtswidrigkeit dadurch, dass die Übertragung des aus einer Veräußerung eines inländischen Anlageguts entstandenen Veräußerungsgewinns nur auf ein anderes in einem Inland belegenes Ersatzwirtschaftsgut möglich war. Der Übertrag des begünstigten Gewinns auf eines in einer EU/EWR-Betriebsstätte belegenes Wirtschaftsgut schied nach der Vorschrift aus. Zur Beseitigung des Europarechtverstoßes wurde im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2015 § 6b Abs. 2a EStG eingeführt. Dieser lässt weiterhin keine Übertragung des begünstigten Veräußerungsgewinns zu. Vielmehr ist nun auf Antrag die Verteilung der aufgrund der Veräußerung entstehenden Steuerlast über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich. Die auf den ersten Blick nur für den EU/EWR-Fall vorgesehene antragsgebundene Stundungsvorschrift entpuppt sich auf den zweiten Blick auch als Alternative für reine Inlandsfälle. Die Berechnungen zeigen zudem, dass weiterhin Zweifel an der Europarechtskonformität der Vorschrift bestehen.