{"title":"„Cum/Cum“ Geschäfte über Repos- und Wertpapierdarlehen nach dem BMF-Schreiben v. 17.7.2017, FR 2017, 891","authors":"Stephan Rau","doi":"10.9785/fr-2017-2203","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Am 17.7.2017 hat das BMF ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von sog. „Cum/Cum-(Aktien-)Transaktionen“ veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben bezieht sich auf ein weiteres Schreiben des BMF v. 11.11.2016 (FR 2017, 46), grenzt sich jedoch auch davon ab. „Cum/ex“ Geschäfte, die beim Aktienerwerber zu einem Dividendenbezug nach § 20 Abs. 1 Nr. Satz 4 EStG führen, unterfallen diesen Regelungen nicht. Mit Einfügung von § 36a EStG hat der Gesetzgeber für Kapitalerträge, die ab dem 1.1.2016 zufließen, diese Geschäfte gesetzlich geregelt. Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit einigen Ausführungen des Schreibens auseinander und untersucht einige der dort beschriebenen Transaktionen mit Hilfe seiner mehr als zwanzigjährigen Praxiserfahrung.","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"78 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2017-11-27","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/fr-2017-2203","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0
Abstract
Am 17.7.2017 hat das BMF ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von sog. „Cum/Cum-(Aktien-)Transaktionen“ veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben bezieht sich auf ein weiteres Schreiben des BMF v. 11.11.2016 (FR 2017, 46), grenzt sich jedoch auch davon ab. „Cum/ex“ Geschäfte, die beim Aktienerwerber zu einem Dividendenbezug nach § 20 Abs. 1 Nr. Satz 4 EStG führen, unterfallen diesen Regelungen nicht. Mit Einfügung von § 36a EStG hat der Gesetzgeber für Kapitalerträge, die ab dem 1.1.2016 zufließen, diese Geschäfte gesetzlich geregelt. Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit einigen Ausführungen des Schreibens auseinander und untersucht einige der dort beschriebenen Transaktionen mit Hilfe seiner mehr als zwanzigjährigen Praxiserfahrung.