IT-Sicherheitssysteme und Mitbestimmung des Betriebsrats

K. Haussmann
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Abstract

Regelungszweck dieses Mitbestimmungstatbestandes ist es, den Einsatz eines Systems mitzugestalten, so dass Arbeitnehmer nicht „beliebig zum Objekt einer Überwachungstechnik gemacht“ werden können, die personenoder leistungsbezogene Informationen verarbeitet.2 Der Tatbestand wurde eingeführt, als es außer der klassischen Stechuhr und Überwachungskameras wenige technische Einrichtungen gab, die den Begriff erfüllten. Der Begriff der „Überwachung“ wird weit ausgelegt und schon dann bejaht, wenn durch einen technische Vorgang Informationen über das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern erhoben und aufgezeichnet werden, um sie auch späterer Wahrnehmung zugänglich zu machen. Das Bundesarbeitsgericht dehnt in ständiger Rechtsprechung den Mitbestimmungstatbestand über die Grenzen des Wortlauts („(...) zur Überwachung (...) bestimmt“) auf alle zur Kontrolle geeigneten Systeme aus.3 Dazu zählt nahezu jede Software sowie deren spätere Änderung oder Aktualisierung.4 A.
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上述扶持此类机制的调节目的是要让雇员成为处理个人或业绩信息的“监控技术的对象”。2直到创立了这个词的时候,除了标准的照相机和照相机之外,几乎没有能够匹配这个词的技术设备。同样,“监测”一词也有很长的解释,如果通过技术流程收集和记录雇员的行为或业绩,从而在事后也能提供给别人。在正式裁决上,联邦劳工法院宣布是通过“[‘..]判定”新移民的疆域上对一切可控制的制度予以限制的它包括了几乎所有软件以及后来的修改和更新。
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