Rezension zu Giannoni/Frade (eds), Researching Language and the Law. Textual Features and Translation Issues; Gotti/Williams (eds), Legal Discourse across Languages and Cultures; Hanf/ Malacek/Muir (dir.), Langues et construction européenne
{"title":"Rezension zu Giannoni/Frade (eds), Researching Language and the Law. Textual Features and Translation Issues; Gotti/Williams (eds), Legal Discourse across Languages and Cultures; Hanf/ Malacek/Muir (dir.), Langues et construction européenne","authors":"C. Baldus","doi":"10.1515/GPR.2011.8.4.177","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Interdisziplinäres Arbeiten wird allenthalben mehr gefordert als realisiert; oder es bleibt Sache der Theoretiker. In manchen Bereichen mag das unschädlich sein, in anderen entstehen schwere Schäden. Letzteres ist der Fall im Verhältnis von europäischer Rechtsund Sprachwissenschaft. Recht ist unmittelbar sprachgebunden. Der Gebrauch bestimmter Ausdrücke steuert die Anwendungsfähigkeit von Recht. Der Gebrauch bestimmter Sprachen ist darüber hinaus eine Machtfrage. In welcher Sprache ein Rechtsakt entworfen, diskutiert, beschlossen wird, ist nicht gleichgültig. Staaten, die ihre Sprache – auf welchem Weg auch immer – als faktische Arbeitssprache durchsetzen, ziehen daraus Vorteile; ebenso Rechtsanwender oder Wissenschaftler, die für ihre Arbeitsgebiete ihre eigene Sprache bevorzugen. Diese Vorteile werden sie durchsetzen, auch wenn die Qualität des Rechts im betreffenden Sektor gerade unter der Sprachwahl leiden sollte. Häufig geht es in Europa bei alldem auch nicht um die eigene Sprache, sondern um die Wahl zwischen Drittsprachen. Mancher bevorzugt dann die, die er selbst am wenigsten schlecht (oder die allein) er versteht. Für diese praktischen Probleme der Europarechtswissenschaft ist manches von dem keine große Hilfe, was in Deutschland als juristische Linguistik oder sprachwissenschaftlich beeinflusste Methodenlehre stattfindet: wegen evidenter Praxisferne dieser juristischen Ansätze (vgl. nur Baldus GPR 2006, 116), nicht etwa der linguistischen Grundlagen. Überdies nehmen die meisten an praktischer Methodik interessierten Juristen die Leistungen auch der deutschen Linguistik kaum zur Kenntnis. Die hier anzuzeigenden Werke, um dies vorwegzunehmen, sind Juristen zu empfehlen, die Orientierung und Information in diesem Feld suchen. Zwei der Titel (Giannoni & Frade, Gotti & Williams) sind in der Serie „Linguistic Insights“ (ed. Gotti) erschienen und gehen auf ein von der Universität Bergamo aus koordiniertes interdisziplinäres Projekt mit anglistischem Akzent zurück, das dritte (Hanf et al.) entstammt dem Umfeld des Europakollegs Natolin. In sich sind sie nach Einzelthemen und Autoren mehr oder minder heterogen. Das ist unvermeidlich; auch einen Autorenproporz braucht die Wissenschaft nicht, und jedenfalls eine Mischung von Theoretikern und Praktikern war offenbar in allen drei Bänden (zu Recht) das Ziel. Deutsche Perspektiven erscheinen freilich bis in die Zitatauswahl hinein eher punktuell; das ist ein Mangel. Es soll auch in Deutschland eine Übersetzungswissenschaft geben, und die weitest verbreitete Muttersprache der Rechtssubjekte in Europa ist Deutsch. Die Strategie vieler deutscher Wissenschaftler, auf Englisch zu publizieren, hat sich jedenfalls bei diesen Bänden nicht ausgezahlt. (Die französischen Beiträge in Hanf et al. verwerten deutsche Literatur ebenso defizitär; nur gibt es, soweit ersichtlich, derzeit kaum Deutsche, die strategisch auf Französisch publizieren.) Alle drei Werke bemühen sich darum, sprachwissenschaftliche Methoden und Perspektiven, aber auch Zahlen und Fakten in den rechtssprachlichen Diskurs zu bringen. Davon kann der juristische Leser viel lernen. Sie suchen nicht zuletzt die organisatorische Realität europäischer Rechtsetzung zu beschreiben, wobei man sich manchmal wünscht, dass ein Aspekt stärker herausgestrichen würde: wie viele Texte aus schlichtem Zeitbzw. Personalmangel nicht oder nachlässig übersetzt werden. (Im Hintergrund steht bestenfalls Sparen an der falschen Stelle.) Der Rechtsanwender stößt auf Übersetzungsfehler erst, wenn es zu spät ist, und der Rechtsmethodiker überlegt sich, was die solcherart produzierten „Wortlaute“ wert sind. Eine Beurteilung unter sprachwissenschaftlichen Aspekten steht dem Rezensenten nicht an. Die Texte sind jedenfalls gut verständlich. Aus juristischer Perspektive nur einige Hervorhebungen: Gotti & Williams (alle Beiträge in englischer Sprache) behandeln Europarecht vor allem zu Beginn des ersten Hauptteiles „Legal Discourse across Languages“ (S. 23-173) und hier S. 23-94 (Šarčević, Creating a Pan-European Legal Language, S. 23-40: auch, mit vorsichtigem Optimismus, zum DCFR; Robertson, Legal-linguistic Revision of EU Legislative Texts, S. 51-73, Bajčić, Challenges of Translating EU Terminology, S. 75-94). Der zweite Hauptteil „Legal Discourse across Cultures“ (S. 177-334) geht auch über Europa hinaus. Giannoni & Frade (ebenfalls komplett englisch) ist ebenfalls zweigeteilt: „Textual Features“ (S. 19-154) und „Issues in Translation and Interpreting“ (S. 157-273). Einzelne Passagen zum Europarecht verbergen sich auch in unverdächtig betitelten Aufsätzen des zweiten Teils; der einschlägig interessierte Leser ist also auch bei diesem Werk gut beraten, nicht nur die drei Artikel mit europarechtlichem Schwerpunkt durchzusehen (Polese/D’Avanzo,Linguistic andLegalVagueness inEUDirectives Harmonising Protection for Refugees and Displaced Persons, S. 89-111; Turnbull, Harmonisation of the Law and Legal Cultures in theEU: A Linguistic Approach, S.135-156;Baaij,Translation in EU Legislative Procedure: A Receiver-Oriented Approach, S. 263-273). Turnbull ist vor allem deshalb interessant, weil nicht etwa der im Titel angekündigte Rundumschlag stattfindet, sondern eine vergleichende Analyse von Schlussanträgen englischer und italienischer Generalanwälte. Hanf et al. (primär französisch mit einigen englischen Beiträgen) ist für den juristischen Leser am Besten zugänglich, weil in der Auswahl und Anordnung der Themen systematischer angelegt und stärker an Rechtsfragen interessiert. Grundlinie ist eine Bestandsaufnahme unter politischen Aspekten: Fakten, Probleme, Modelle. Die vier Teile sind überschrieben „Éléments d’une politique européenne en matière de langues“ – „Régimes et pratiques linguistiques des institutions de l’Union“ – „Traduction, codification et interprétation de textes juridiques en plusieurs langues“ – „Enjeux du multilinguisme dans la construction européenne“. Dieser Band stellt auch am deutlichsten die Frage nach den spezifisch juristischen und rechtspolitischen Seiten der praktischen Probleme; bereits die Einführung von Lopez (État et enjeux du multilinguisme dans les institutions européennes, S. 11-19) skizziert diese Frage, jenseits der üblichen Beschwörungsformeln, mit der nötigen Klarheit.","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"8 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2011-08-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1515/GPR.2011.8.4.177","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Interdisziplinäres Arbeiten wird allenthalben mehr gefordert als realisiert; oder es bleibt Sache der Theoretiker. In manchen Bereichen mag das unschädlich sein, in anderen entstehen schwere Schäden. Letzteres ist der Fall im Verhältnis von europäischer Rechtsund Sprachwissenschaft. Recht ist unmittelbar sprachgebunden. Der Gebrauch bestimmter Ausdrücke steuert die Anwendungsfähigkeit von Recht. Der Gebrauch bestimmter Sprachen ist darüber hinaus eine Machtfrage. In welcher Sprache ein Rechtsakt entworfen, diskutiert, beschlossen wird, ist nicht gleichgültig. Staaten, die ihre Sprache – auf welchem Weg auch immer – als faktische Arbeitssprache durchsetzen, ziehen daraus Vorteile; ebenso Rechtsanwender oder Wissenschaftler, die für ihre Arbeitsgebiete ihre eigene Sprache bevorzugen. Diese Vorteile werden sie durchsetzen, auch wenn die Qualität des Rechts im betreffenden Sektor gerade unter der Sprachwahl leiden sollte. Häufig geht es in Europa bei alldem auch nicht um die eigene Sprache, sondern um die Wahl zwischen Drittsprachen. Mancher bevorzugt dann die, die er selbst am wenigsten schlecht (oder die allein) er versteht. Für diese praktischen Probleme der Europarechtswissenschaft ist manches von dem keine große Hilfe, was in Deutschland als juristische Linguistik oder sprachwissenschaftlich beeinflusste Methodenlehre stattfindet: wegen evidenter Praxisferne dieser juristischen Ansätze (vgl. nur Baldus GPR 2006, 116), nicht etwa der linguistischen Grundlagen. Überdies nehmen die meisten an praktischer Methodik interessierten Juristen die Leistungen auch der deutschen Linguistik kaum zur Kenntnis. Die hier anzuzeigenden Werke, um dies vorwegzunehmen, sind Juristen zu empfehlen, die Orientierung und Information in diesem Feld suchen. Zwei der Titel (Giannoni & Frade, Gotti & Williams) sind in der Serie „Linguistic Insights“ (ed. Gotti) erschienen und gehen auf ein von der Universität Bergamo aus koordiniertes interdisziplinäres Projekt mit anglistischem Akzent zurück, das dritte (Hanf et al.) entstammt dem Umfeld des Europakollegs Natolin. In sich sind sie nach Einzelthemen und Autoren mehr oder minder heterogen. Das ist unvermeidlich; auch einen Autorenproporz braucht die Wissenschaft nicht, und jedenfalls eine Mischung von Theoretikern und Praktikern war offenbar in allen drei Bänden (zu Recht) das Ziel. Deutsche Perspektiven erscheinen freilich bis in die Zitatauswahl hinein eher punktuell; das ist ein Mangel. Es soll auch in Deutschland eine Übersetzungswissenschaft geben, und die weitest verbreitete Muttersprache der Rechtssubjekte in Europa ist Deutsch. Die Strategie vieler deutscher Wissenschaftler, auf Englisch zu publizieren, hat sich jedenfalls bei diesen Bänden nicht ausgezahlt. (Die französischen Beiträge in Hanf et al. verwerten deutsche Literatur ebenso defizitär; nur gibt es, soweit ersichtlich, derzeit kaum Deutsche, die strategisch auf Französisch publizieren.) Alle drei Werke bemühen sich darum, sprachwissenschaftliche Methoden und Perspektiven, aber auch Zahlen und Fakten in den rechtssprachlichen Diskurs zu bringen. Davon kann der juristische Leser viel lernen. Sie suchen nicht zuletzt die organisatorische Realität europäischer Rechtsetzung zu beschreiben, wobei man sich manchmal wünscht, dass ein Aspekt stärker herausgestrichen würde: wie viele Texte aus schlichtem Zeitbzw. Personalmangel nicht oder nachlässig übersetzt werden. (Im Hintergrund steht bestenfalls Sparen an der falschen Stelle.) Der Rechtsanwender stößt auf Übersetzungsfehler erst, wenn es zu spät ist, und der Rechtsmethodiker überlegt sich, was die solcherart produzierten „Wortlaute“ wert sind. Eine Beurteilung unter sprachwissenschaftlichen Aspekten steht dem Rezensenten nicht an. Die Texte sind jedenfalls gut verständlich. Aus juristischer Perspektive nur einige Hervorhebungen: Gotti & Williams (alle Beiträge in englischer Sprache) behandeln Europarecht vor allem zu Beginn des ersten Hauptteiles „Legal Discourse across Languages“ (S. 23-173) und hier S. 23-94 (Šarčević, Creating a Pan-European Legal Language, S. 23-40: auch, mit vorsichtigem Optimismus, zum DCFR; Robertson, Legal-linguistic Revision of EU Legislative Texts, S. 51-73, Bajčić, Challenges of Translating EU Terminology, S. 75-94). Der zweite Hauptteil „Legal Discourse across Cultures“ (S. 177-334) geht auch über Europa hinaus. Giannoni & Frade (ebenfalls komplett englisch) ist ebenfalls zweigeteilt: „Textual Features“ (S. 19-154) und „Issues in Translation and Interpreting“ (S. 157-273). Einzelne Passagen zum Europarecht verbergen sich auch in unverdächtig betitelten Aufsätzen des zweiten Teils; der einschlägig interessierte Leser ist also auch bei diesem Werk gut beraten, nicht nur die drei Artikel mit europarechtlichem Schwerpunkt durchzusehen (Polese/D’Avanzo,Linguistic andLegalVagueness inEUDirectives Harmonising Protection for Refugees and Displaced Persons, S. 89-111; Turnbull, Harmonisation of the Law and Legal Cultures in theEU: A Linguistic Approach, S.135-156;Baaij,Translation in EU Legislative Procedure: A Receiver-Oriented Approach, S. 263-273). Turnbull ist vor allem deshalb interessant, weil nicht etwa der im Titel angekündigte Rundumschlag stattfindet, sondern eine vergleichende Analyse von Schlussanträgen englischer und italienischer Generalanwälte. Hanf et al. (primär französisch mit einigen englischen Beiträgen) ist für den juristischen Leser am Besten zugänglich, weil in der Auswahl und Anordnung der Themen systematischer angelegt und stärker an Rechtsfragen interessiert. Grundlinie ist eine Bestandsaufnahme unter politischen Aspekten: Fakten, Probleme, Modelle. Die vier Teile sind überschrieben „Éléments d’une politique européenne en matière de langues“ – „Régimes et pratiques linguistiques des institutions de l’Union“ – „Traduction, codification et interprétation de textes juridiques en plusieurs langues“ – „Enjeux du multilinguisme dans la construction européenne“. Dieser Band stellt auch am deutlichsten die Frage nach den spezifisch juristischen und rechtspolitischen Seiten der praktischen Probleme; bereits die Einführung von Lopez (État et enjeux du multilinguisme dans les institutions européennes, S. 11-19) skizziert diese Frage, jenseits der üblichen Beschwörungsformeln, mit der nötigen Klarheit.
尽管如此,接手跨学科工作是非常需要的,理论上就是这样在一些地区这可能是有害的但在另一些地区却会造成严重的破坏后者在欧洲法律和语言领域就是这样。法律是直接的联系方式词的使用确定了该应用程序的能力。此外,某些语言的使用是权力的问题。要用什么语言设计一套法律行为的讨论和决定是无关的通过任何方式,以本国语言为事实语文的国家受益于这一努力;法律用户或学者在其工作领域也使用自己的语言。这些好处将会得到实施,尽管语言选择将对相关产业的法律质量产生直接影响。在欧洲,第三国语言的选择常常不受影响。有些人,选择一件他最不了解的(或仅是他)的事物。如果这样的事实是对这些欧洲学院实际问题的看法,那么德国境内作为法律语言学或语言学影响方法的方法方法就不是重大帮助:因为这种法律方法太极端,而且不合时宜。(这完全没有语言学基础此外,研究实用方法的大多数律师也几乎不了解德国的语言学成果。首先应该告诉我们法律界是怎样去寻找这个领域的方向和信息其中两个研究标题(Giannoni & Frade, gli & Williams)出品为《语言学insigts》(ed. goi)系列论文,其中两个名字的根源来自Bergamo大学过一段比其他研究更来自英国口音的跨学科项目,而第三个研究主题(大麻)来自欧洲种姓Natolin。他们在单个的问题和作者之间的相似性或多或少。这是不可避免的事实上他们的目标是3册书系列但就连引用引语的选择中,德国的观点都显得相当狭隘;我想知道发生了什么有人说,德国也有一种翻译科学,欧洲最普遍的母语是德语。的确,一些德国科学家用英语出版了我们的方法却不怎么帮了我们一把。德国文学也没有盈余;但现在,很明显,用法语战略出版的德国人太少了。)这三部著作都致力于将语言科学的方法与观点以及数字与事实纳入合法的讨论之中。这对法律的读者来说是一个有力的教训在英国,英国人和其他英国人都是英国——有时甚至是欧洲的大局立法——甚至希望欧洲——中的某些方面会受到更多的重视:纯粹的时间和文本。他们没有浪费人力(背景上最多的就是储蓄。)律师只有在为时已晚时才发现翻译错误,而法律界人士正在考虑这样制造的“词汇”值多少。对语言科学的评估不能放在评论上歌词很清楚从法律角度看,只有一些Hervorhebungen:高蒂& Williams(英语为所有的贡献)对待Europarecht年初,尤其是第Hauptteiles合法Discourse穿过Languages”(23-173页)和这里23-94页(Š相信“č艾薇ć,Creating a Pan-European合法Language,南面23-40:谨慎乐观,成为DCFR;罗伯森,Legal-linguistic修正《欧盟立法《s 51-73, Bajčić,欧盟Challenges of Translating Terminology 75-94页).第二位的园艺“合法避开”,恰逢欧洲以外。gimaloni和fude(也是一个完整的英语网站)也出现了两个问题:“文字问题”(S. 19-154)和“转换和解释的问题”(第157-273)。有关欧洲真正存在的章节也包含在第二部分的速写部分中。这本著作也有利于这三篇符合欧洲主题的文章,而不仅仅是翻阅这三篇。(《 89-111;斯特恩布尔,生活在欧洲的法律和合法的园艺和谐:语言论文,S. 13.5—156;Baaij,欧盟立法论文集:话虽如此。(英文)特恩布尔之所以有趣,主要是因为他不是标题上宣布的围皮,而是对英国和意大利辩护者的陈述进行了比较分析。理解这一问题是法律界最为容易理解的,因为考虑到各个问题,对法律的各个问题都更加有系统,而且对法律的各个问题也更感兴趣。基本政策是政策考量:事实、问题、模型。四个部分,题目是“Éléments d 'une politique européenne en mati眼ède langues "—" Régimes与pratiques linguistiques的de l 'Union”及“Traduction codification与interprétation de文字juridiques en plusieurs langues”——“你Enjeux multilinguisme dan的la europ股份éenne . "本论文也最直截了当地提出了关于具体法律和政策方面的问题;已经采用过洛佩兹(É达与enjeux你multilinguisme dan的les的européennes 11-19页),素描这个问题,跨越了常规Beschwörungsformeln似是而非的明确性.