Sondervoten im Kollegialorgan. Interview mit Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff, Bundesverfassungsrichterin a.D., über Sondervoten, verfassungsrechtliche Spielregeln, die institutionellen Rahmenbedingungen der Beratung und die Beziehungsebene am Bundesverfassungsgerich
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Abstract
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Kollegialorgan; jeder der beiden Senate ist mit acht Richterinnen und Richtern besetzt. Diese beraten nicht nur gemeinsam, sie schreiben auch die Entscheidung gemeinsam. Meist ist nicht angegeben, ob sie einstimmig oder mit einer bestimmten Mehrheit ergangen ist. Wer wie gestimmt hat, wird ebenfalls nicht offengelegt. Eine Ausnahme sind Sondervoten, in denen einzelne Richter*innen mit ihrer abweichenden Meinung nach außen treten. Gertrude Lübbe-Wolff hat in ihrer Amtszeit vergleichsweise viele Sondervoten geschrieben. Wir haben mit der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin über diese Praxis und ihre Bedeutung für die Beziehungen im Senat gesprochen. Das Interview führten RAin Lucy Chebout und Dr. Dana-Sophia Valentiner Mitte Februar 2021 per E-Mail mit Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff.