Anmerkung zur Rs. C-360/09, Pfleiderer AG/Bundeskartellamt

T. Raff
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Abstract

Die kartellrechtlichen Bestimmungen der Union, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 101 und 102 AEUV niedergelegten Wettbewerbsregeln sind dahin auszulegen, dass sie es nicht verbieten, dass eine durch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union geschädigte und Schadensersatz fordernde Person Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält, die den Urheber dieses Verstoßes betreffen. Es ist jedoch Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten, auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts unter Abwägung der unionsrechtlich geschützten Interessen zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen dieser Zugang zu gewähren oder zu verweigern ist (amtlicher Leitsatz). Effektivität des Kartellrechts, nationale Verfahrensautonomie, Kronzeugenprogramm, einheitliche Durchsetzung des Kartellverbots und Schadensersatz wegen Kartellverstoßes sind nur einige der Schlüsselbegriffe, die das Vorabentscheidungsverfahren Pfleiderer AG gegen Bundeskartellamt prägen. Die Begriffe stehen in einem doppelten Spannungsverhältnis: Die Effektivität des Kartellrechts muss mit der nationalen Verfahrensautonomie, das Kronzeugenprogramm der Behörden mit dem privaten Schadensersatzanspruch vereinbart werden. Wie zu zeigen sein wird, löst das Gericht die Spannungsverhältnisse (leider) nicht auf, sondern verlagert die Entscheidung auf den nationalen Richter.
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要求见Rs, jb
欧盟《反垄断条例》特别是理事会6月16日的第1/ 1号条例2002年12月执行第101条和第102 AEUV规定Wettbewerbsregeln去解释的是它不禁止,通过违反欧盟竞争索赔和赔偿fordernde人获得文件的Kronzeugenverfahrens获得关于这个规矩的病根的.但会员国法院有责任在国家法律的基础上,权衡在何种条件下允许或拒绝提供北方联盟法律保护的利益(官方政策)。卡特尔法的有效性、国家诉讼自主权、一国程序性自主权、联合执法政策、统一执法以及欺诈补偿等几个关键字都是初步提交给联邦卡特尔总局的雇员的关键概念。这些术语存在着双关关系:卡特尔法的有效性必须和国家诉讼自主权相协调,当局的公证人计划必须和私人索赔协调。由此可见,法庭不会切断(不幸的)紧张关系,而是会把裁决交由本国法官裁决。
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