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Abstract
Trotz einer breiten Zustimmung zum im Grundsicherungssystem verankerten sozialstaatlichen Auftrag werden Leistungen wie Arbeitslos II oder Grundsicherung im Alter häufig nicht beantragt. Eine wichtige Ursache dafür sind legitimatorische Vorbehalte gegenüber der Inanspruchnahme: Ein Rechtsanspruch allein ist für viele nicht ausreichend ; zusätzlich muss eine gesellschaftlich anerkannte Hilfebedürftigkeit vorliegen. Mit der Stärkung des Prinzips der Eigenverantwortung im aktivierenden Sozialstaat wurden entsprechende Vorbehalte systematisch verstärkt. Der Beitrag untersucht anhand des SOEP-Innovationssamples der Welle 2020 / 2021, wie sich Vorbehalte gegenüber der Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen empirisch äußern. Mittels multivariater Analyse wird aufgezeigt, dass eine Delegitimierung der Inanspruchnahme mit individuellen Interessenlagen, Normen der Eigenverantwortung und der allgemeinen politischen Einstellung korrespondiert.