Die Verbraucherrechte-Richtlinie im Widerspruch zur Kompetenzordnung des europäischen Primärrechts

Verena Lerm
{"title":"Die Verbraucherrechte-Richtlinie im Widerspruch zur Kompetenzordnung des europäischen Primärrechts","authors":"Verena Lerm","doi":"10.1515/gpr.2012.9.4.166","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Am 23.6.2011 wurde der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) mit einigen inhaltlichen Neuerungen vom Europäischen Parlament angenommen. Der Vorschlag fasste ursprünglich die Richtlinie zu Haustürgeschäften, Fernabsatz, Verbrauchsgüterkauf und missbräuchlichen Vertragsbedingungen zusammen, die mit dessen Umsetzung aufgehoben werden sollten.2Hingegenwerden indernunmehr verabschiedetenRichtlinie nur noch zwei der ursprünglich vier anvisierten Richtlinien erfasst, nämlich die zu Haustürgeschäften und Fernabsatz, welche mit in Kraft treten der Richtlinie gleichbleibend aufgehoben werden. Des Weiteren wird die Anwendbarkeit der Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und die missbräuchlichen Vertragsbedingungen im Rahmen des Richtlinientexts dahingehend aufgenommen, dass die Kommission ständig über Neuentwicklungen in diesem Zusammenhang durch die Mitgliedstaaten informiert werden muss.4 Das Ziel der Richtlinie hat sich indes nicht verändert und bleibt die Verwirklichung bzw. Förderung des Binnenmarktes zwischen Verbrauchern und Unternehmern durch die Vereinheitlichung und Verbesserung des Verbraucherrechts.5 Voraus ging demRichtlinienvorschlag dasGrünbuch von2007, zu dem sich die verschiedensten Protagonisten am Markt äußerten und einer Umstrukturierung des Verbraucherrechts grundsätzlich zugeneigt waren. Der Richtlinientext beabsichtigt mithin auch nach der Überarbeitung nicht nur eine Vereinfachung durch die kohärente systematische Zusammenfassung der zwei Richtlinien unter Vermeidung inhaltlicher Widersprüche und Redundanzen, sondern auch eine Angleichung der Verbraucherrechte aller Mitgliedstaaten im Wege der Vollharmonisierung. Die Vollharmonisierung ist in Art. 4 des Richtlinientexts niedergelegt und untersagt jegliche Umsetzung der Richtlinie, die vom Reglement des Richtlinientexts abweicht, „sofern diese Richtlinie nichts anderes bestimmt“. Das Prinzip derMindestharmonisierung, das es den Mitgliedstaaten erlaubte, auch im harmonisierten Bereich eigene höhere obligatorische Standards zu setzen, soll fortan abgelöst werden. Es habe zu unterschiedlichen Ausprägungen des Verbraucherschutzniveaus geführt, die der Binnenmarktentwicklung abträglich seien.10 In dem Richtlinientext vollzieht sich also ein fundamentaler Paradigmenwechsel: weg von derMindestharmonisierung, hin zur Vollharmonisierung. Dieser Aufsatz konzentriert sich ausschließlich auf die Rechtsgrundlage, d.h. die Wurzel der Vollharmonisierung des Regelungsinhalts in der Richtlinie. Die Stellung des Verbrauchers spielt dabei eine zentrale Rolle, weil sich an ihr deutlich die Unsicherheiten des Europäischen Gesetzgebers im Umgang mit den Kompetenznormen des AEUV zeigen lassen. Verbraucher sind die Adressaten dieser Richtlinie und die Wahrung ihres Schutzes und ihrer Belange pflegte stets einen hohen Stellenwert einzunehmen. Inwiefern der angenommene Richtlinientext dem Bild vom schutzwürdigen, weil am Markt unterlegenen Verbraucher entspricht und ob dessen Kompetenzgrundlage jenes Bild maßgeblich beeinflusst, ist deshalb von Interesse, weil diese Richtlinie den Binnenmarkt zwischen Verbrauchern und Unternehmern maßgeblich prägen wird.","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"41 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2012-08-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"1","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1515/gpr.2012.9.4.166","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 1

Abstract

Am 23.6.2011 wurde der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) mit einigen inhaltlichen Neuerungen vom Europäischen Parlament angenommen. Der Vorschlag fasste ursprünglich die Richtlinie zu Haustürgeschäften, Fernabsatz, Verbrauchsgüterkauf und missbräuchlichen Vertragsbedingungen zusammen, die mit dessen Umsetzung aufgehoben werden sollten.2Hingegenwerden indernunmehr verabschiedetenRichtlinie nur noch zwei der ursprünglich vier anvisierten Richtlinien erfasst, nämlich die zu Haustürgeschäften und Fernabsatz, welche mit in Kraft treten der Richtlinie gleichbleibend aufgehoben werden. Des Weiteren wird die Anwendbarkeit der Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und die missbräuchlichen Vertragsbedingungen im Rahmen des Richtlinientexts dahingehend aufgenommen, dass die Kommission ständig über Neuentwicklungen in diesem Zusammenhang durch die Mitgliedstaaten informiert werden muss.4 Das Ziel der Richtlinie hat sich indes nicht verändert und bleibt die Verwirklichung bzw. Förderung des Binnenmarktes zwischen Verbrauchern und Unternehmern durch die Vereinheitlichung und Verbesserung des Verbraucherrechts.5 Voraus ging demRichtlinienvorschlag dasGrünbuch von2007, zu dem sich die verschiedensten Protagonisten am Markt äußerten und einer Umstrukturierung des Verbraucherrechts grundsätzlich zugeneigt waren. Der Richtlinientext beabsichtigt mithin auch nach der Überarbeitung nicht nur eine Vereinfachung durch die kohärente systematische Zusammenfassung der zwei Richtlinien unter Vermeidung inhaltlicher Widersprüche und Redundanzen, sondern auch eine Angleichung der Verbraucherrechte aller Mitgliedstaaten im Wege der Vollharmonisierung. Die Vollharmonisierung ist in Art. 4 des Richtlinientexts niedergelegt und untersagt jegliche Umsetzung der Richtlinie, die vom Reglement des Richtlinientexts abweicht, „sofern diese Richtlinie nichts anderes bestimmt“. Das Prinzip derMindestharmonisierung, das es den Mitgliedstaaten erlaubte, auch im harmonisierten Bereich eigene höhere obligatorische Standards zu setzen, soll fortan abgelöst werden. Es habe zu unterschiedlichen Ausprägungen des Verbraucherschutzniveaus geführt, die der Binnenmarktentwicklung abträglich seien.10 In dem Richtlinientext vollzieht sich also ein fundamentaler Paradigmenwechsel: weg von derMindestharmonisierung, hin zur Vollharmonisierung. Dieser Aufsatz konzentriert sich ausschließlich auf die Rechtsgrundlage, d.h. die Wurzel der Vollharmonisierung des Regelungsinhalts in der Richtlinie. Die Stellung des Verbrauchers spielt dabei eine zentrale Rolle, weil sich an ihr deutlich die Unsicherheiten des Europäischen Gesetzgebers im Umgang mit den Kompetenznormen des AEUV zeigen lassen. Verbraucher sind die Adressaten dieser Richtlinie und die Wahrung ihres Schutzes und ihrer Belange pflegte stets einen hohen Stellenwert einzunehmen. Inwiefern der angenommene Richtlinientext dem Bild vom schutzwürdigen, weil am Markt unterlegenen Verbraucher entspricht und ob dessen Kompetenzgrundlage jenes Bild maßgeblich beeinflusst, ist deshalb von Interesse, weil diese Richtlinie den Binnenmarkt zwischen Verbrauchern und Unternehmern maßgeblich prägen wird.
查看原文
分享 分享
微信好友 朋友圈 QQ好友 复制链接
本刊更多论文
消费者权利与欧洲主要法律体系相抵触
2011年12月23日,欧洲议会通过了关于欧洲议会和理事会关于消费者权利的方针(2010 /83/欧盟)和一些实质性创新的建议。该提案最初包括了室内出售、远程销售、消费品购买和合同滥用的指令,该指令应在实施之时予以废除。2另外,新通过的这一指示只包含四项最初提出的指导方针中的两项,即家庭买卖和长途销售,这些原则原则不变而不变。此外,委员会还规定应适用《购货指南》和《委员会指南》的合同限制,以便随时向委员会通报这方面的新进展。4指南的目标,不改变他们,.促进实现和单一市场的消费者和企业之间通过统一和改善的Verbraucherrechts.5先去demRichtlinienvorschlag dasGrünbuch von2007。由于接二连三地市场主角,以及重组Verbraucherrechts基本上比较同情是.但是,这一文本文本也同样希望在修订之后简化,不仅是通过连贯一致地汇总这两项指导原则而避免矛盾和多余性,而且还希望通过全面协调来获得一致的所有会员国权利。《宪章》的第4条规定了全面协调,并禁止执行任何违背《宪章》及其条文的指示,直至该指示向各国适用为止。最低限度统一原则,即允许成员国设定更高的、统一的标准,即替代这一原则。但到了2010年中期,制定法案的时候因此,该指令的框架正在经历一场价值观的根本转变:从最低限度的协调转向充分的协调。本论文完全集中于法律根据,也就是说,完善该指南中规范数据的根源。不幸的是,欧洲的公民享有的权利是美国享有的消费者一直很重视这一政策的收信人及其保护和利益。针对这一问题,已经得出了如下结论:针对卖家在国外购买了几家自己所没有的东西。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
求助全文
约1分钟内获得全文 去求助
来源期刊
自引率
0.00%
发文量
0
期刊最新文献
Rechtswissenschaftliche Ausbildung in Deutschland: attraktiver zu machen? Verbesserter Zugang zum Recht für Verbraucher? Eine Bewertung der Regelungsvorschläge der EU-Kommission zur Alternativen Streitbeilegung Beachtung ausländischer Rechtshängigkeit in Drittstaatenfällen – ein Beitrag zu Art. 34 EuGVO-E Ein optionales Vertragsrecht für Europa Motor oder Hemmnis für den Binnenmarkt? Rezension zu Massing, Europäisches Internationales Kartelldeliktsrecht und Tzakas, Die Haftung für Kartellrechtsverstöße im internationalen Rechtsverkehr
×
引用
GB/T 7714-2015
复制
MLA
复制
APA
复制
导出至
BibTeX EndNote RefMan NoteFirst NoteExpress
×
×
提示
您的信息不完整,为了账户安全,请先补充。
现在去补充
×
提示
您因"违规操作"
具体请查看互助需知
我知道了
×
提示
现在去查看 取消
×
提示
确定
0
微信
客服QQ
Book学术公众号 扫码关注我们
反馈
×
意见反馈
请填写您的意见或建议
请填写您的手机或邮箱
已复制链接
已复制链接
快去分享给好友吧!
我知道了
×
扫码分享
扫码分享
Book学术官方微信
Book学术文献互助
Book学术文献互助群
群 号:481959085
Book学术
文献互助 智能选刊 最新文献 互助须知 联系我们:info@booksci.cn
Book学术提供免费学术资源搜索服务,方便国内外学者检索中英文文献。致力于提供最便捷和优质的服务体验。
Copyright © 2023 Book学术 All rights reserved.
ghs 京公网安备 11010802042870号 京ICP备2023020795号-1