Das deutsche Glücksspielrecht und der EuGH – Auswirkungen der Entscheidungen Winner Wetten, Stoss u.a. und Carmen Media Group auf den Umgang mit dem Europarecht
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Abstract
Am 8.9.2010 hat der EuGH in drei Rechtssachen entschieden, die ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV (ex Art. 234 EG) betreffen, welches die Verwaltungsgerichte Köln, Gießen, Stuttgart und Schleswig-Holstein eingereicht haben. In den Ausgangsverfahren vor den deutschen Verwaltungsgerichten sind zwischen den Parteien in erster Linie glücksspielrechtliche Themen umstritten, insbesondere die Vereinbarkeit des in Deutschland bestehenden staatlichen Glücksspielmonopols mit höherrangigem Europarecht. Dementsprechend weisen die vom EuGH beantworteten Vorlagefragen auch Bezug zum deutschen Glücksspielrecht auf. Es ist das erste mal, dass sich der EuGH auf Initiative deutscher Gerichte im Wege des Art. 267 AEUV (ex Art. 234 EG) zum deutschen Glücksspielrecht äußert. Dieser Themenkomplex stand nach der Entscheidung des EuGH folglich auch im Zentrum des medialen Interesses und wird künftig die deutsche Gerichtsbarkeit bei der Bewältigung der zahlreichen derzeit bei Verwaltungs-, Zivilund Strafgerichten anhängigen glücksspielrechtlichen Streitigkeiten beschäftigen. Neben den glücksspielrechtlichen Aspekten befasst sich der EuGH in den drei Urteilen jedoch auch mit Fragen, die – fernab vom Glücksspielrecht – grundsätzliche Bedeutung für das Verständnis des Gemeinschaftsrechts im Kontext mit dem nationalen Recht haben. So gibt der EuGH etwa Antworten auf die Fragen, ob die Verteilung nationaler Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder europarechtlich von Bedeutung sein kann, inwieweit das Europarecht wegen drohender Gesetzeslücken suspendiert werden darf oder ob die Mitgliedsstaaten vor Erlass von gesetzlichen Restriktionen wissenschaftliche Belege für deren Erforderlichkeit beibringen müssen. Auch diese Fragen waren in den Verfahren vor den vorlegenden Gerichten im Zusammenhang mit dem Glücksspielrecht streitig. Die Antworten auf diese Fragen betreffen jedoch nicht nur das deutsche Glücksspielrecht, sie dürften künftig den grundsätzlichen Umgang mit dem Europarecht prägen. Mit zuletzt genanntem Problemkreis setzt sich der vorliegende Beitrag auseinander. Er befasst sich insbesondere mit den allgemeinen Auswirkungen der drei Entscheidungen des EuGH auf das nationale Recht. II. Zu den Entscheidungen des EuGH im Einzelnen