{"title":"Unions-, verfassungs- und universitätsrechtliche Aspekte zu „Corona-Maßnahmen“","authors":"M. Novak","doi":"10.5771/9783748910589-153","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Nach herrschendem Informationsstand hat mit Ende des Jahres 2019, von der Volksrepublik China ausgehend, ein bis dahin unbekanntes Coronavirus – namentlich „SARS-CoV 2“ – auf den Menschen übergegriffen und zunächst eine Epidemie, schließlich die weltweite „COVID-19-Pandemie“ ausgelöst. Neben leichten Verläufen, in Form von respiratorischen Infektionen, führte der in Rede stehende Virusbefall immer wieder auch zu schweren, akuten Atemwegssyndromen, die intensive Spitalsbetreuung erforderten und in nicht wenigen Fällen auch zum Tod führten. Gegen Ende Jänner 2020 erreichte das Virus Europa, etwa einen Monat später traten in Italien die ersten Todesfälle und in Österreich die ersten bestätigten Krankheitsfälle auf. Vor allem die rasanten Entwicklungen in Oberitalien (später insbesondere auch in Spanien und Frankreich) mit raschem Anstieg an schweren Krankheitssymptomen und Todesfällen sowie Engpässen bei Desinfektionsmitteln, Schutzkleidung und Intensivbetten veranlassten die österreichische Gesetzgebung und Vollziehung, ab der ersten Märzhälfte 2020 zunehmend Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorzunehmen, die zum Großteil mit entsprechenden Beschränkungen der Nachbarländer korrespondierten und auch auf Erfahrungen in den fernöstlichen Ausgangsgebieten aufbauten. Mit Hinblick auf die internationalen Beziehungen wurden vor allem die Verkehrsverbindungen und Grenzübertrittsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Staaten – vielfach in nationalen Alleingängen oder bilateralen Absprachen – zunehmend eingeschränkt und schließlich auf ein Mindestmaß reduziert. Auf nationaler, österreichischer Ebene wurden zunächst, ab 10. März, größere Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen nicht mehr erlaubt und die Bevölkerung wurde aufgerufen, soziale Kontakte zu minimieren und bestimmte Hygienevorschriften einzuhalten. Zwischen1.","PeriodicalId":441173,"journal":{"name":"Die Corona-Pandemie","volume":"46 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-07-28","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Die Corona-Pandemie","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748910589-153","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Nach herrschendem Informationsstand hat mit Ende des Jahres 2019, von der Volksrepublik China ausgehend, ein bis dahin unbekanntes Coronavirus – namentlich „SARS-CoV 2“ – auf den Menschen übergegriffen und zunächst eine Epidemie, schließlich die weltweite „COVID-19-Pandemie“ ausgelöst. Neben leichten Verläufen, in Form von respiratorischen Infektionen, führte der in Rede stehende Virusbefall immer wieder auch zu schweren, akuten Atemwegssyndromen, die intensive Spitalsbetreuung erforderten und in nicht wenigen Fällen auch zum Tod führten. Gegen Ende Jänner 2020 erreichte das Virus Europa, etwa einen Monat später traten in Italien die ersten Todesfälle und in Österreich die ersten bestätigten Krankheitsfälle auf. Vor allem die rasanten Entwicklungen in Oberitalien (später insbesondere auch in Spanien und Frankreich) mit raschem Anstieg an schweren Krankheitssymptomen und Todesfällen sowie Engpässen bei Desinfektionsmitteln, Schutzkleidung und Intensivbetten veranlassten die österreichische Gesetzgebung und Vollziehung, ab der ersten Märzhälfte 2020 zunehmend Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorzunehmen, die zum Großteil mit entsprechenden Beschränkungen der Nachbarländer korrespondierten und auch auf Erfahrungen in den fernöstlichen Ausgangsgebieten aufbauten. Mit Hinblick auf die internationalen Beziehungen wurden vor allem die Verkehrsverbindungen und Grenzübertrittsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Staaten – vielfach in nationalen Alleingängen oder bilateralen Absprachen – zunehmend eingeschränkt und schließlich auf ein Mindestmaß reduziert. Auf nationaler, österreichischer Ebene wurden zunächst, ab 10. März, größere Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen nicht mehr erlaubt und die Bevölkerung wurde aufgerufen, soziale Kontakte zu minimieren und bestimmte Hygienevorschriften einzuhalten. Zwischen1.