»Ich zwinge niemanden, freiwillig zurück zu gehen.« Die institutionelle Umsetzung der Politik der geförderten Rückkehr durch staatliche und nicht-staatliche Akteure
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Abstract
In Deutschland gilt ein rechtlicher Vorrang der sogenannten ›freiwilligen Rückkehr‹ von Ausreisepflichtigen vor der Abschiebung. Dabei kommen Programme der (finanziellen) Rückkehrförderung zum Einsatz, deren Umsetzung in eine komplexe Akteurskonstellation zwischen Bund und Ländern eingebettet ist. Auf operativer Ebene werden insbesondere Aufgaben der Rückkehrberatung an staatliche und nicht-staatliche Akteure delegiert, also an kommunale oder zentrale Ausländerbehörden und Träger der freien Wohlfahrtspflege. Der Artikel analysiert die institutionelle Umsetzung der Politik der geförderten Rückkehr anhand der Länder Bayern und Sachsen-Anhalt. Mit Hilfe des Prinzipal-Agent-Ansatzes werden dazu die Delegationsbeziehungen zwischen politischen und operativen Akteuren untersucht. Im Zentrum stehen die Spannungen, die sich aus diesen Beziehungen ergeben. Es wird sichtbar, wie unterschiedlich die Modelle der Rückkehrförderung in den Bundesländern gestaltet sind, insbesondere mit Blick auf Zentralisierung und Spezialisierung der Rückkehrberatungslandschaft. Spannungen im Rückkehrregime entstehen außerdem weniger durch grundsätzliche Zielkonflikte zwischen der politischen und operativen Ebene, sondern vielmehr durch eine zunehmende ›Verstaatlichung‹ der Rückkehrberatung in den Bundesländern.