{"title":"FFP2-Masken für Leistungbeziehende nach dem SGB II gibt es nur beim SG Karlsruhe","authors":"Anna Gilsbach","doi":"10.5771/0023-4834-2021-3-386","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Mit Beschluss vom 11.2.2021 - S 12 AS 213/21 ER - hat die 12. Kammer des SG Karlsruhe das zuständige JobCenter verpflichtet, einem Leistungsbeziehenden nach dem SGB II pro Woche 20 Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung zu stellen, die den Standards FFP2, KN95 oder N95 genügen. Alternativ könne das JobCenter dem Leistungsbeziehenden einen Betrag von 129 EUR monatlich zum Erwerb von FFP2-Masken zusätzlich auszahlen. Damit hat die 12. Kammer des SG Karlsruhe in einer bemerkenswerten, leider vereinzelt gebliebenen Entscheidung der Situation von Leistungsbeziehenden in der Pandemie Rechnung getragen, die die Ungleichheit zwischen armen und finanziell besser gestellten Menschen verstärkt hat.","PeriodicalId":282992,"journal":{"name":"Kritische Justiz","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2021-08-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Kritische Justiz","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/0023-4834-2021-3-386","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Mit Beschluss vom 11.2.2021 - S 12 AS 213/21 ER - hat die 12. Kammer des SG Karlsruhe das zuständige JobCenter verpflichtet, einem Leistungsbeziehenden nach dem SGB II pro Woche 20 Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung zu stellen, die den Standards FFP2, KN95 oder N95 genügen. Alternativ könne das JobCenter dem Leistungsbeziehenden einen Betrag von 129 EUR monatlich zum Erwerb von FFP2-Masken zusätzlich auszahlen. Damit hat die 12. Kammer des SG Karlsruhe in einer bemerkenswerten, leider vereinzelt gebliebenen Entscheidung der Situation von Leistungsbeziehenden in der Pandemie Rechnung getragen, die die Ungleichheit zwischen armen und finanziell besser gestellten Menschen verstärkt hat.