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Abstract
Das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-233/08 kommt, wenn auch mit unzutreffender Begründung, zum richtigen Ergebnis. Wie bereits in der Vergangenheit weicht der EuGH auch in diesem Urteil einer Auseinandersetzung mit der Sprachenproblematik im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr zwischen Unternehmen oder Behörden einerseits und Verbrauchern und Bürgern andererseits aus. Gleichzeitig ist die Richtlinie 76/308/EWG in der durch die Richtlinie 2001/44 geänderten Fassung eines von vielen Beispielen, dass der EU-Gesetzgeber es bislang versäumt hat, eine sprachenrechtliche Gesamtkonzeption zu entwickeln. Summary