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Abstract
Zusammenfassung Der Augenarzt muss die wesentlichen Grundlagen der Fahreignungsbeurteilung kennen. Eine Kategorisierung der vielfältigen Anliegen zur Fahreignung oder Fahrtüchtigkeit im Praxisalltag erleichtert ihm die sachlich begründete Entscheidung im Einzelfall. Es ist zwischen der medizinischen Begutachtung von Probanden (Ersterwerber oder Verlängerungsantragsteller) und der Beratung von Patienten mit chronischen Augenerkrankungen zu unterscheiden.