Stimmverbote im faktischen AG‑Konzern bei Sonderprüfung und Geltendmachung von Ersatzansprüchen — Zugleich Besprechung des Urteils des BGH v. 28.11.2023 – II ZR 214/21, AG 2024, 201, und Erwiderung auf Mock, AG 2024, 193
{"title":"Stimmverbote im faktischen AG‑Konzern bei Sonderprüfung und Geltendmachung von Ersatzansprüchen — Zugleich Besprechung des Urteils des BGH v. 28.11.2023 – II ZR 214/21, AG 2024, 201, und Erwiderung auf Mock, AG 2024, 193","authors":"A. Kiefner, K. Krumm, Philipp Eichhorn","doi":"10.9785/ag-2024-691007","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"\n Insbesondere in Konstellationen mit einem beherrschenden Großaktionär (faktischer AG‑Konzern) kommt bei Beschlussfassungen der Hauptversammlung über eine Sonderprüfung oder über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nebst Bestellung eines besonderen Vertreters der Abgrenzung beider Institute und der Reichweite von Stimmverboten eine entscheidende und höchst praxisrelevante Bedeutung zu. Zu beiden Aspekten hat der BGH im Sinne einer weiteren Stärkung des besonderen Vertreters vor kurzem Stellung bezogen und hierfür jüngst auch ersten Zuspruch von Mock erhalten. Dies ist Anlass genug, das Verhältnis von Sonderprüfung und Geltendmachung von Ersatzansprüchen im Konzern kritisch zu vermessen und die Frage aufzuwerfen, ob die Grenzen der Rechtsfortbildung und Analogiebildung nicht überdehnt werden.","PeriodicalId":502281,"journal":{"name":"Die Aktiengesellschaft","volume":"6 1","pages":""},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2024-05-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Die Aktiengesellschaft","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/ag-2024-691007","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0
Abstract
Insbesondere in Konstellationen mit einem beherrschenden Großaktionär (faktischer AG‑Konzern) kommt bei Beschlussfassungen der Hauptversammlung über eine Sonderprüfung oder über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nebst Bestellung eines besonderen Vertreters der Abgrenzung beider Institute und der Reichweite von Stimmverboten eine entscheidende und höchst praxisrelevante Bedeutung zu. Zu beiden Aspekten hat der BGH im Sinne einer weiteren Stärkung des besonderen Vertreters vor kurzem Stellung bezogen und hierfür jüngst auch ersten Zuspruch von Mock erhalten. Dies ist Anlass genug, das Verhältnis von Sonderprüfung und Geltendmachung von Ersatzansprüchen im Konzern kritisch zu vermessen und die Frage aufzuwerfen, ob die Grenzen der Rechtsfortbildung und Analogiebildung nicht überdehnt werden.