{"title":"Zum Systemversagen bei der ambulanten Psychotherapie — Ist § 13 Abs. 3 S. 1 Var. 1 SGB V der Ausweg für Patienten?","authors":"Leon Zurawski","doi":"10.9785/gesr-2024-230606","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Die tatsächliche Versorgung der Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit geraumer Zeit hinsichtlich der ambulanten Psychotherapie unzureichend. Patienten warten regelmäßig mehrere Monate auf einen Therapieplatz, womit die Krankenkassen ihrem Versorgungsauftrag gem. § 75 Abs.1 S. 1 SGBV nicht ausreichend nachkommen. Abhilfe schafft das Gesetz mittels § 13 Abs. 3 S. 1 Var. 1 SGB V, wonach Patienten sich auch außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (also von Therapeuten ohne „Kassensitz“) behandeln lassen können und dann die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen. Unter welchen Voraussetzungen dieser Anspruch besteht und inwiefern die dahingehende Rechtsprechung bezüglich ambulanter Psychotherapie überzeugt, wird im Folgenden untersucht.","PeriodicalId":507160,"journal":{"name":"GesundheitsRecht","volume":"3 4","pages":"352 - 358"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2024-06-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"GesundheitsRecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/gesr-2024-230606","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Zusammenfassung Die tatsächliche Versorgung der Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit geraumer Zeit hinsichtlich der ambulanten Psychotherapie unzureichend. Patienten warten regelmäßig mehrere Monate auf einen Therapieplatz, womit die Krankenkassen ihrem Versorgungsauftrag gem. § 75 Abs.1 S. 1 SGBV nicht ausreichend nachkommen. Abhilfe schafft das Gesetz mittels § 13 Abs. 3 S. 1 Var. 1 SGB V, wonach Patienten sich auch außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (also von Therapeuten ohne „Kassensitz“) behandeln lassen können und dann die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen. Unter welchen Voraussetzungen dieser Anspruch besteht und inwiefern die dahingehende Rechtsprechung bezüglich ambulanter Psychotherapie überzeugt, wird im Folgenden untersucht.