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Abstract
Mit dem Studienjahr 2014/15 ist das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ), das mit dem Praktischen Jahr (PJ) in Deutschland und dem Wahlstudienjahr (WSJ) in der Schweiz vergleichbar ist, an allen öffentlichen Medizinischen Universitäten (MedUnis) in Österreich eingeführt. Die MedUnis haben sich sowohl auf das Klinisch-Praktische Jahr an sich wie auch auf die wesentlichen Eckpunkte freiwillig in einem Abstimmungsprozess verständigt. Es gibt weder im bundesweit geltenden Universitätsgesetz eine inhaltliche Vorgabe diesbezüglich, noch sieht das Ärztegesetz Regelungen vor. Somit gibt es keine der Approbationsordnung entsprechende Vorgabe und es liegt in der Hoheit der MedUnis die klinisch-praktische Ausbildung sowohl inhaltlich als auch strukturell zu definieren. Die vorliegenden Empfehlungen der GMA sind auf die deutsche Approbationsordnung ausgerichtet. Der Qualitätsmanagementprozess im Kriterienkatalog der GMA geht aber über die Vorgaben der Approbationsordnung hinaus und ist somit für einen europäischen / internationalen Austausch während des Humanmedizinstudiums hilfreich. Die österreichischen MedUnis haben Prozesse zur Anerkennung von akademischen Lehrabteilungen und Krankenhäusern (AKL) definiert, die sich in vielen Punkten auch im Kriterienkatalog der GMA zumQualitätsmanagement der klinisch-praktischen Ausbildung im Praktischen Jahr des Medizinstudiums wiederfinden. Weitere Überlegungen der MedUnis sind im Folgenden ausgeführt. Es wurde imWesentlichen auf jene Eckpunkte eingegangen, zu denen es eine Akkordierung der MedUnis gibt. Zu den Kriterien der Abteilungsgröße sei aus österreichischer Sicht angeführt, dass Definitionen über Bettenanzahl an ihre Grenze stoßen, da in der Versorgung immer mehr das Leistungsspektrumund Qualitätskriterien einer Abteilung an Bedeutung gewinnen und über die Vergabe von Ausbildungsberechtigungen entscheiden. Die Ableitung der Zahl der KPJ-Plätze von der Anzahl der Fachärzte folgt der Logik der postgraduellen Ausbildung. Das KPJ ist Teil der universitären Ausbildung, in der die Befähigung und die Bereitschaft der Ausbildenden das arbeitsplatzbasierte Lernen zu unterstützen und zu fördern im Mittelpunkt steht. Daher können auch Ärztinnen/Ärzte in Ausbildung zum jeweiligen Sonderfach bei entsprechender didaktischer Schulung Aufgaben übernehmen. Die Richtlinien für eine Anerkennung als AKL sehen vor, dass sich die Lehrabteilungen verpflichten die von den Medizinischen Universitäten vorgegebenen Ausbildungsstandards (Lernziele) zu erfüllen. Diese sind in den Ausbildungsplänen für alle Fächer, in denen ein KPJ absolviert werden kann, von den MedUnis festgehalten und definieren somit die inhaltlichen Vorgaben für die Lehrab-