Palmoplantare Psoriasis im Erwerbsleben: Eine Fallserie aus der Praxis unter Berücksichtigung der S1-Leitlinie zur berufsdermatologischen Begutachtung von Psoriasis
{"title":"Palmoplantare Psoriasis im Erwerbsleben: Eine Fallserie aus der Praxis unter Berücksichtigung der S1-Leitlinie zur berufsdermatologischen Begutachtung von Psoriasis","authors":"Irena Angelovska, Vera Mahler","doi":"10.1111/ddg.12381_suppl","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"<div>\n \n \n <section>\n \n <h3> Hintergrund</h3>\n \n <p>Anlagebedingte Erkrankungen stellen bei der berufsdermatologischen Begutachtung eine besondere Herausforderung dar. Es muss dabei exakt differenziert werden, ob die berufliche Tätigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang steht oder ob der Spontanverlauf der Erkrankung im Vordergrund steht. In einer kürzlich erschienen S1-Leitlinie wurden Begutachtungsempfehlungen zur Beurteilung von Psoriasis im Erwerbsleben konsentiert, die in der vorliegenden Arbeit an Gutachtenfällen aus der klinischen Praxis verdeutlicht werden.</p>\n </section>\n \n <section>\n \n <h3> Patienten und Methodik</h3>\n \n <p>129 Begutachtungsfälle der Hautklinik Universitätsklinikum Erlangen und Fälle aus der deutschen Rechtsprechung (recherchiert in etablierten juristischen Datenbanken) wurden bezüglich Psoriasisfällen und Anwendbarkeit der o. g. Begutachtungsempfehlungen untersucht.</p>\n </section>\n \n <section>\n \n <h3> Ergebnisse</h3>\n \n <p>Die o. g. Begutachtungsempfehlungen wurden in den sechs Gutachtenfällen der Klinik mit Psoriasis (3,6 %) eingesetzt. Die darauf basierenden gutachterlichen Beurteilungen wurden gemäß Bescheiden der zuständigen Berufsgenossenschaft uneingeschränkt anerkannt. Die Recherche nach Urteilen zu berufsbedingter Psoriasis in der deutschen Rechtsprechung erbrachte insgesamt vier Urteile, wobei in einem Fall die Psoriasis als Berufserkrankung nach BK 5101 anerkannt wurde.</p>\n </section>\n \n <section>\n \n <h3> Schlussfolgerungen</h3>\n \n <p>Die Psoriasis der Hände stellt im Vergleich zum Handekzem eine seltenere Erkrankung dar. Nach der deutschen Rechtsordnung ist, wie in der vorliegenden Fallserie dargestellt, die Anerkennung einer anlagebedingten Erkrankung als Berufserkrankung nach BK 5101 möglich, wenn ein Berufsbezug hinreichend wahrscheinlich gemacht werden kann und die anderen Voraussetzungen der Berufskrankheitenverordnung erfüllt sind.</p>\n </section>\n </div>","PeriodicalId":14758,"journal":{"name":"Journal Der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft","volume":"12 8","pages":"697-706"},"PeriodicalIF":5.5000,"publicationDate":"2014-07-29","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"https://sci-hub-pdf.com/10.1111/ddg.12381_suppl","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Journal Der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft","FirstCategoryId":"3","ListUrlMain":"https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/ddg.12381_suppl","RegionNum":4,"RegionCategory":"医学","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"Q1","JCRName":"DERMATOLOGY","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Hintergrund
Anlagebedingte Erkrankungen stellen bei der berufsdermatologischen Begutachtung eine besondere Herausforderung dar. Es muss dabei exakt differenziert werden, ob die berufliche Tätigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang steht oder ob der Spontanverlauf der Erkrankung im Vordergrund steht. In einer kürzlich erschienen S1-Leitlinie wurden Begutachtungsempfehlungen zur Beurteilung von Psoriasis im Erwerbsleben konsentiert, die in der vorliegenden Arbeit an Gutachtenfällen aus der klinischen Praxis verdeutlicht werden.
Patienten und Methodik
129 Begutachtungsfälle der Hautklinik Universitätsklinikum Erlangen und Fälle aus der deutschen Rechtsprechung (recherchiert in etablierten juristischen Datenbanken) wurden bezüglich Psoriasisfällen und Anwendbarkeit der o. g. Begutachtungsempfehlungen untersucht.
Ergebnisse
Die o. g. Begutachtungsempfehlungen wurden in den sechs Gutachtenfällen der Klinik mit Psoriasis (3,6 %) eingesetzt. Die darauf basierenden gutachterlichen Beurteilungen wurden gemäß Bescheiden der zuständigen Berufsgenossenschaft uneingeschränkt anerkannt. Die Recherche nach Urteilen zu berufsbedingter Psoriasis in der deutschen Rechtsprechung erbrachte insgesamt vier Urteile, wobei in einem Fall die Psoriasis als Berufserkrankung nach BK 5101 anerkannt wurde.
Schlussfolgerungen
Die Psoriasis der Hände stellt im Vergleich zum Handekzem eine seltenere Erkrankung dar. Nach der deutschen Rechtsordnung ist, wie in der vorliegenden Fallserie dargestellt, die Anerkennung einer anlagebedingten Erkrankung als Berufserkrankung nach BK 5101 möglich, wenn ein Berufsbezug hinreichend wahrscheinlich gemacht werden kann und die anderen Voraussetzungen der Berufskrankheitenverordnung erfüllt sind.
期刊介绍:
The JDDG publishes scientific papers from a wide range of disciplines, such as dermatovenereology, allergology, phlebology, dermatosurgery, dermatooncology, and dermatohistopathology. Also in JDDG: information on medical training, continuing education, a calendar of events, book reviews and society announcements.
Papers can be submitted in German or English language. In the print version, all articles are published in German. In the online version, all key articles are published in English.