{"title":"Der lange Weg zum Psychotherapeutengesetz","authors":"D. Schulte","doi":"10.1026/0033-3042/A000546","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung. In diesem Beitrag soll die wechselhafte Geschichte des Gesetzes anhand historischer Quellen sowie eigener Unterlagen und Erinnerungen nachvollzogen werden. Dabei ergeben sich fünf historische Phasen. Zeit des Aufbruchs: In den 1960er Jahren traten durch die Entwicklung der Verhaltenstherapie als einem psychologischen Therapieansatz wesentliche Veränderungen des Selbstverständnisses und der Tätigkeitsbereiche der Klinischen Psychologen ein. Der BDP beschließt, eine gesetzliche Regelung für eine selbstständige Tätigkeit eines „Fachpsychologen für Klinische Psychologie“ anzustreben. 1973 empfiehlt die Psychiatrie Enquete-Kommission ein Gesetz für nichtärztliche Psychotherapeuten als eine der Sofortmaßnahmen. Erster Anlauf (1974 – 1978): Die Bundesregierung beginnt 1974 mit der Arbeit. Die Grundzüge werden allgemein begrüßt. Als erst vier Jahre später der Referentenentwurf vorgestellt wird, wird dieser jedoch mehrheitlich abgelehnt. „Interregnum“ (1978 – 1989): Das BMG stellt die Arbeit am Gesetz ein. Das Bundessozialministerium unternimmt seinerseits Maßnahmen zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung. Die Verhaltenstherapie wird Kassenleistung und die KBV fördert und akkreditiert private Ausbildungsinstitute für Verhaltenstherapie. Parallel dazu fördert die Föderation Deutscher Psychologenverbände universitäre Weiterbildungsgänge und akkreditiert diese. Ein von Gesundheitsministerin Ursula Lehr beauftragtes Gutachten empfiehlt 1991 ein Gesetz. Dies zieht Abwehrreaktionen der Ärzteschaft nach sich. Zweiter Anlauf (1993 – 1995): Das BMG beginnt erneut mit der Arbeit, intensiv begleitet von den inzwischen vielfältigen Berufs-und Fachverbänden. Das Gesetz scheitert im Bundesrat an der sogenannten Zuzahlungsregelung. Dritter Anlauf (1996 – 1999): 1997 beginnt das BMG erneut mit der Arbeit, beschränkt auf das Sozialrecht. Die Zuzahlungsregelung wird in einem gesonderten Gesetz geregelt. Am 06.03.98 stimmt als letzte Instanz der Bundesrat zu; der Einspruch gegen das Zuzahlungsgesetz wird mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt.","PeriodicalId":51866,"journal":{"name":"Psychologische Rundschau","volume":" ","pages":""},"PeriodicalIF":1.4000,"publicationDate":"2021-07-12","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"1","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Psychologische Rundschau","FirstCategoryId":"102","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1026/0033-3042/A000546","RegionNum":4,"RegionCategory":"心理学","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"Q3","JCRName":"PSYCHOLOGY, MULTIDISCIPLINARY","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Zusammenfassung. In diesem Beitrag soll die wechselhafte Geschichte des Gesetzes anhand historischer Quellen sowie eigener Unterlagen und Erinnerungen nachvollzogen werden. Dabei ergeben sich fünf historische Phasen. Zeit des Aufbruchs: In den 1960er Jahren traten durch die Entwicklung der Verhaltenstherapie als einem psychologischen Therapieansatz wesentliche Veränderungen des Selbstverständnisses und der Tätigkeitsbereiche der Klinischen Psychologen ein. Der BDP beschließt, eine gesetzliche Regelung für eine selbstständige Tätigkeit eines „Fachpsychologen für Klinische Psychologie“ anzustreben. 1973 empfiehlt die Psychiatrie Enquete-Kommission ein Gesetz für nichtärztliche Psychotherapeuten als eine der Sofortmaßnahmen. Erster Anlauf (1974 – 1978): Die Bundesregierung beginnt 1974 mit der Arbeit. Die Grundzüge werden allgemein begrüßt. Als erst vier Jahre später der Referentenentwurf vorgestellt wird, wird dieser jedoch mehrheitlich abgelehnt. „Interregnum“ (1978 – 1989): Das BMG stellt die Arbeit am Gesetz ein. Das Bundessozialministerium unternimmt seinerseits Maßnahmen zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung. Die Verhaltenstherapie wird Kassenleistung und die KBV fördert und akkreditiert private Ausbildungsinstitute für Verhaltenstherapie. Parallel dazu fördert die Föderation Deutscher Psychologenverbände universitäre Weiterbildungsgänge und akkreditiert diese. Ein von Gesundheitsministerin Ursula Lehr beauftragtes Gutachten empfiehlt 1991 ein Gesetz. Dies zieht Abwehrreaktionen der Ärzteschaft nach sich. Zweiter Anlauf (1993 – 1995): Das BMG beginnt erneut mit der Arbeit, intensiv begleitet von den inzwischen vielfältigen Berufs-und Fachverbänden. Das Gesetz scheitert im Bundesrat an der sogenannten Zuzahlungsregelung. Dritter Anlauf (1996 – 1999): 1997 beginnt das BMG erneut mit der Arbeit, beschränkt auf das Sozialrecht. Die Zuzahlungsregelung wird in einem gesonderten Gesetz geregelt. Am 06.03.98 stimmt als letzte Instanz der Bundesrat zu; der Einspruch gegen das Zuzahlungsgesetz wird mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt.
期刊介绍:
Herausgegeben im Namen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Offizielles Organ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, zugleich Informationsorgan des Berufsverbandes Deutscher Psychologen.