Cindy Ledderhose, Henrike Otting, A. Wolf, W. Knöss
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Abstract
Zusammenfassung Im Jahre 2017 legte das sogenannte „Cannabisgesetz“ die Grundlage für die Errichtung der Cannabisagentur am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Aufgaben der Cannabisagentur umfassen die Kontrolle und Steuerung des Anbaus und der Herstellung von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland. Nach den Regelungen des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe der Vereinten Nationen von 1961 nimmt die Cannabisagentur die Cannabisblüten mit der Ernte in Besitz. Daher ist die Cannabisagentur Inverkehrbringer der Cannabisblüten als Arzneimittel und agiert als Pharmazeutischer Unternehmer und Großhändler. Inzwischen sind medizinische Cannabisblüten, die nach der aktuellen Rechtslage Betäubungsmittel sind, aus dem Anbau in Deutschland verfügbar und können von Apotheken bei Vorlage einer individuellen Verschreibung als Rezepturarzneimittel an Patientinnen und Patienten abgegeben werden. Für Cannabisblüten als pflanzliches Arzneimittel gelten die gleichen Ansprüche an eine reproduzierbare pharmazeutische Qualität wie für andere pflanzliche Arzneimittel.